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   BGBl. I 1994 S. 3370   

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BGBl. I 1994 S. 3370 (https://dejure.org/1994,28525)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 80, ausgegeben am 18.11.1994, Seite 3370
  • Neufassung des Abwasserabgabengesetzes
  • vom 03.11.1994

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10366/07

    Investitionen in Regenüberlaufbecken mindern Schmutzwasserabgabe

    Das folgt aus § 10 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994 (BGBl. I S. 3370), dessen Voraussetzungen hier vorliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2003 - 9 A 1408/01

    Gewährung einer zeitweisen Abgabesatzermäßigung auf die Abwasserabgabe; Ausnahme

    Gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG in der Fassung vom 3.11.1994 (AbwAG 1994), BGBl. I S. 3370, ermäßigt sich der Abgabesatz nach § 9 Abs. 4 Satz 2 AbwAG 1994 außer bei Niederschlagswasser (§ 7) und Kleineinleitungen (§ 8) um 75 vom Hundert für die Schadeinheiten, die nicht vermieden werden, obwohl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3862/02

    Voraussetzungen für die Annahme der Anpassung eines Abwasserbescheides;

    Die Klägerin ist als Einleiterin von Schmutzwasser für diesen Veranlagungszeitraum dem Grunde nach gemäß §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, 9 Abs. 1 AbwAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.1994, BGBl. I S. 3370, (AbwAG 1994) abwasserabgabepflichtig.
  • OVG Hamburg, 08.12.2010 - 5 Bf 434/04

    Abwassergebühren bei Cross-Border-Leasing-Geschäft

    § 2 der Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr verstößt nicht gegen die bundesrechtliche Regelung des § 9 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG), die für den vorliegenden Rechtsstreit in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994 (BGBl. I S. 3370) in der durch Art. 19 Nr. 1 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331) geänderten Form anzuwenden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2005 - 2 S 1457/04

    Abwasserabgabe - Berücksichtigung der geschätzten Vorbelastung auch bei

    Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung ist § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG - hier anzuwenden i.d.F. d. Bek. v. 3.11.94 (BGBl. I S. 3370) sein, zuletzt geändert durch Art. 19 EuroUmstG v. 9.9.2001, BGBl. I S. 2331).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 12 A 11009/05

    Verrechnung von Investitionsaufwendungen für Entwässerungskanäle mit

    Dieser findet seine Rechtsgrundlage in § 10 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994 (BGBl. I S. 3370).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10506/04

    Abwasserabgabe; Abgabesatz-Ermäßigung; Ermittlung des Überwachungswertes;

    Der Beklagte hätte die Schmutzwasserabgabe auf der Grundlage des § 9 Abs. 5 Satz 1 des Abwasserabgabengesetzes vom 3. November 1994 (BGBl. I S. 3370) - AbwAG - festsetzen müssen, da die Anforderungen an den Überwachungswert für den Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) von 110 mg/l und damit auch hinsichtlich der Parameter Nges und Pges eingehalten wurden.
  • VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142

    Abwasserabgabe; Ermäßigung des Abgabesatzes; Schätzung des höheren

    Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 1995 ist das Abwasserabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994 (BGBl I S. 3370 - AbwAG 1994).
  • OVG Sachsen, 18.10.2000 - 1 BS 239/00
    Will der Gesetzgeber nicht dem Abgaben- oder Kostenbegriff unterfallende sonstige öffentliche Geldleistungen von der aufschiebenden Wirkung des § 80 Abs. 1 VwGO ausnehmen, steht ihm die entsprechende spezialgesetzliche Anordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO offen (so zu Recht Finkelnburg/Jank, aaO, RdNr. 679); dies ist beispielsweise in § 12a des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer - AbwAG - i.d.F. vom 3.11.1994 (BGBl. I S. 3370) geschehen.
  • VG Karlsruhe, 10.05.2000 - 10 K 4088/98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Kleineinleiterabgabe; Abwasserabgabe als

    Nach § 1 des Abwasserabgabengesetzes in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.1994 (BGBl. I S. 3370) - AbwAG - wird durch die Länder für das Einleiten in ein Gewässer i.S. des § 1 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG - eine Abgabe erhoben.
  • VG Minden, 25.02.2004 - 11 K 4182/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer festgesetzten Abwasserabgabe; Ausgestaltung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2000 - 12 A 11452/99
  • VG Minden, 16.11.1998 - 8 K 3437/97

    Erlass einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Abwasser aus einer Kläranlage;

  • VG Gera, 05.06.1998 - 5 E 1098/97

    Betrieb der Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung; Heranziehung zur

  • VG Minden, 04.02.2004 - 11 K 2279/02

    Erhöhung der von der Stadt Werther zu zahlenden Abwasserabgabe trotz

  • VG Köln, 07.08.2002 - 14 K 7256/99

    Anforderungen an das Vorliegen einer Pflicht zur Entrichtung einer

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