Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 3839   

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https://dejure.org/1994,28177
BGBl. I 1994 S. 3839 (https://dejure.org/1994,28177)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 91, ausgegeben am 23.12.1994, Seite 3839
  • Verordnung zur Einführung von Vordrucken im Bereich der Beratungshilfe (Beratungshilfevordruckverordnung - BerHVV)
  • vom 17.12.1994

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Konstanz, 17.07.2008 - UR II 90/08

    Beratungshilfe: Voraussetzungen der Bewilligung bei einer nachträglichen

    Aufgrund der Ermächtigung in § 11 ( ehem. § 13 ) BerhG hat der Bundesjustizminister einen entsprechenden Vordruck eingeführt und dessen Verwendung vorgeschrieben, vgl. BeratungshilfevordruckVO vom 17.12.94 (BGBl. I S. 3839), geändert durch Art. 6 G vom 13.12.2001 (BGBl. I S 3574).
  • AG Rockenhausen, 22.12.2005 - UR IIa 207/05

    Beratungshilfe: Zeitpunkt der Antragstellung

    "Sollten Sie anwaltliche Beratung bereits vor der Bewilligung von Beratungshilfe in Anspruch nehmen, so haben Sie - sofern Ihr Antrag später durch das Amtsgericht abgewiesen wird - selber die gesetzlichen Gebühren an den Rechtsanwalt zu bezahlen." ( VO zur Einführung von Vordrucken im Bereich der Beratungshilfe (BeratungshilfevordruckVO - BerHVV) v. 17.12.1994 (BGBl. I S. 3839), zuletzt geänd.
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