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   BGBl. I 1995 S. 1809   

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BGBl. I 1995 S. 1809 (https://dejure.org/1995,26614)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 22.12.1995, Seite 1809
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes
  • vom 15.12.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Ebenfalls bedarf bei dieser Sachlage keine Entscheidung, ob die weiteren betrieblichen Voraussetzungen des § 64 AFG - insbesondere des Abs. 3 - vorliegend erfüllt sind; das gleiche gilt für die allgemeinen (§ 63 AFG) und persönlichen Voraussetzungen (§ 65 AFG) und für die Frage nach der möglichen Begrenzung des Kug-Anspruchs aufgrund des "Territorialitätsgrundsatzes" (vgl etwa zum Wintergeld BSGE 43, 255 ff = SozR 4100 § 80 Nr. 1 und zum Schlechtwettergeld BSG SozR 4100 § 83 Nr. 2 sowie zum Kug BT-Drucks 8/2914 S 43 zu Art. 1 Nr. 18; vgl auch zum WG BT-Drucks 8/857 S 8 zu Art. 1 Nr. 3 und BT-Drucks 13/2742 zu § 79 in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung), und zwar unter Berücksichtigung des Flaggenprinzips (BSGE 57, 96, 97 mwN = SozR 2400 § 8 Nr. 1 und BSG SozR 2100 § 5 Nr. 3: schwimmender Gebietsbestandteil; Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, 4. Aufl 1990, S 389, Seidl/Hohenveldern, Völkerrecht, 7. Aufl 1992, Rz 126, und Bokeloh, SGb 1997, 154 f mwN: kein schwimmender Gebietsbestandteil) und des Umstandes, daß es sich bei der "E. " wohl um eine Betriebsabteilung der Klägerin iS des § 63 Abs. 3 AFG gehandelt hat (vgl hierzu BSGE 34, 120 ff = SozR Nr. 1 zu § 129 AVAVG).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von

    Da die Umlagepflicht zeitlich unbegrenzt mit Wirkung für die Zukunft festgestellt worden ist, sind aber auch alle bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eingetretenen Rechtsänderungen einzubeziehen (BSGE 61, 203, 205 f = SozR 4100 § 186a Nr. 21), also die durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 2353), das Zweite Gesetz zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 15. Dezember 1995 (BGBl I 1809), das Gesetz zur ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe vom 22. Oktober 1997 (BGBl I 2486) und das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung vom 24. März 1997 (BGBl I 594) eingetretenen Rechtsänderungen (vgl insbesondere §§ 211, 354 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ) sowie hinsichtlich der BaubetrV die Änderungen durch die Verordnungen vom 24. Oktober 1984 (BGBl I 1318) und vom 13. Dezember 1996 (BGBl I 1954).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 157/00

    Wintergeld - Berechnung - regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit -

    Erst durch das Zweite Gesetz zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 15.12.1995 (BGBl I 1809) wurde der Verweis auf § 69 AFG auch in § 77 AFG, der nunmehr das Wintergeld regelte, übernommen.

    Ziel dieser Änderung war es ausweislich der Gesetzesbegründung, die Ausgaben für das Wintergeld für geleistete Arbeitsstunden zu begrenzen (vgl. BT-Drucks 13/2742 S 9).

  • LSG Bayern, 06.07.2001 - L 8 AL 292/99

    Verpflichtung der Arbeitgeber des Baugewerbes zur Bereitstellung von Mitteln für

    Diese bis 31.12.1995 geltende Vorschrift hat durch die Neufassung des § 75 Abs. 1 durch das Gesetz vom 15.12.1995 (BGBl.I 1809) keine inhaltliche Änderung erfahren (vgl. BSG SozR 3-4100 § 75 Nr. 2).

    Denn Betriebe dieser Art sind insbesondere durch die Leistung von Wintergeld im Sinne des § 80 AFG bzw. für die Zeit ab 01.01.1996 im Sinne des § 77 AFG in der Fassung des Gesetzes vom 15.12.1995 (BGBl.I 1809) förderbar.

  • FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98

    Verfassungswidrigkeit des Verlustausschlusses nach § 17 EStG

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  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 R 2055/02

    Anrechenbarkeit einer schweizer Altersrente auf Witwenrente

    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich bei der ihr ab 1. Februar 1997 gewährten ordentlichen Altersrente aus der AHV um anrechenbares Einkommen im Sinne des § 97 SGB VI. Heranzuziehen ist insoweit die Vorschrift des § 18a SGB IV, die hier in der zuletzt auf Grund des Gesetzes vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1809) geänderten Fassung anzuwenden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 RA 1687/02

    Altersrente für langjährig Versicherte; Hinweispflicht im

    Nach der hier einschlägigen Neuregelung des § 34 Abs. 2 Satz 1 SGB VI durch Gesetz vom 15. Dezember 1995, BGBl. I S. 1809 schließt das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen den "Anspruch" auf die Rente, also das Stammrecht aus (vgl. hierzu Bundestags-Drucksache 13/3150 S. 41 zu Nr. 5), nicht nur wie nach der bis dahin geltenden Fassung der Vorschrift lediglich den jeweiligen monatlichen Zahlungsanspruch (vgl. nochmals BSG a.a.O.).
  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 10 AL 94/98

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Zugrundelegung fiktiven

    Letzteres ist das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum - das sind die beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume der letzten 12 Monate (§ 112 Abs. 2 Satz 1 AFG in der Fassung des Gesetzes vom 15.12.1995 BGBl I 1809) - durchschnittlich in der Woche verdient hat (§ 112 Abs. 1 Satz 1 AFG).
  • LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 13/00

    Bemessungsgrundlage für Arbeitslosengeldanspruch; Fiktives Arbeitsentgelt auf der

    Letzteres ist das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum - das sind die beim Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume der letzten 12 Monate (§ 112 Abs. 2 Satz 1 AFG idF des Gesetzes vom 15.12.1995, BGBl I 1809) - durchschnittlich in der Woche verdient hat (§ 112 Abs. 1 Satz 1 AFG).
  • LSG Sachsen, 10.10.2001 - L 3 AL 179/99

    Einbeziehung eines Betriebes in die Winterbau-Umlagepflicht nach § 186 AFG ;

    Rechtsgrundlage für die geltend gemachte Pauschale für Verwaltungsmehraufwendungen ist § 186a Abs. 2 Satz 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) i.V.m. § 6 der Verordnung über die Umlage zur Aufbringung der Mittel für die produktive Winterbauförderung (Winterbau-Umlageverordnung, zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 2 des zweiten Gesetzes zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 15.12.1995 -BGBl. I S. 1809).
  • LSG Bayern, 24.10.2002 - L 9 AL 309/99
  • LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 7 AL 181/00
  • LSG Bayern, 11.04.2001 - L 11 AL 167/01
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2002 - L 12 AL 347/01
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