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   BGBl. I 1995 S. 748   

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BGBl. I 1995 S. 748 (https://dejure.org/1995,28587)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 10.06.1995, Seite 748
  • Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz)
  • vom 06.06.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99

    Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse

    Nach § 1 Abs. 1 der für den hier in Rede stehenden Zeitraum maßgeblichen Betriebskosten-Umlageverordnung (BetrKostUV) vom 17. Juni 1991 (BGBl. I S. 1270; mittlerweile aufgehoben durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Mietenüberleitungsgesetzes vom 6. Juni 1995, BGBl. I S. 748) konnte der Vermieter Betriebskosten, also insbesondere die Kosten für Heizung und (Warm-) Wasserversorgung, anteilig auf die Mieter umlegen.
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07

    Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob - wie das Berufungsgericht gemeint hat - ein vom Vermieter gewählter Umlageschlüssel im Anwendungsbereich von § 14 Abs. 1 Satz 2 MHG, der durch das Mietüberleitungsgesetz vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) als Ersatz der bis dahin in den neuen Ländern geltenden Betriebskostenumlageverordnung vom 17. Juni 1991 (BGBl. I S. 1270) eingeführt wurde, als vereinbart gilt.
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Entstehungsgeschichte des § 14 MHG, der durch das Mietüberleitungsgesetz vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) eingeführt wurde.
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 150/06

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Mietpreisvereinbarung gegen gesetzliche

    Aufgrund des am 11. Juni 1995 in Kraft getretenen Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748; Mietenüberleitungsgesetz, künftig MÜG) unterlag die Wohnungsmiete der Preisbindung.

    Der Zweck des Mietenüberleitungsgesetzes bestand darin, das Vergleichsmietensystem der §§ 2 ff. MHG (heute §§ 558 ff. BGB) schrittweise auch in den neuen Bundesländern einzuführen (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 13/1041, S. 1 f., 7 ff.; Senatsurteil vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 41/04, WuM 2005, 132, unter II 1 c).

  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 283/00

    Erstattung von Modernisierungsaufwendungen

    Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung in § 3 der Zweiten Verordnung über die Erhöhung der Grundmieten vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1416), die gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) mit Wirkung zum 11. Juni 1995 außer Kraft getreten ist, Gebrauch gemacht.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Ver-

    Dabei kann offen bleiben, ob im vorliegenden Anfechtungsrechtsstreit - wie dies die Vorinstanzen getan haben - noch auf die Bestimmungen des Wohngeldsondergesetzes vom 20. Juni 1991 (BGBl I S. 1250) abgestellt werden darf, auf dessen Grundlage Wohngeld nur im Zeitraum vom 1. Oktober 1991 bis einschließlich 31. Dezember 1996 (§ 1 Satz 1 WoGSoG i.d.F. vom 6. Juni 1995 - BGBl I S. 748 -) gewährt wurde.
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZB 286/02
    Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Entstehungsgeschichte des § 14 MHG, der durch das Mietüberleitungsgesetz vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) eingeführt wurde.
  • KG, 26.06.1998 - 5 Ws (B) 17/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Abführung eines Mehrerlöses wegen der

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