Gesetzgebung
BGBl. I 1995 S. 748 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 10.06.1995, Seite 748
- Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz)
- vom 06.06.1995
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse
Nach § 1 Abs. 1 der für den hier in Rede stehenden Zeitraum maßgeblichen Betriebskosten-Umlageverordnung (BetrKostUV) vom 17. Juni 1991 (BGBl. I S. 1270; mittlerweile aufgehoben durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Mietenüberleitungsgesetzes vom 6. Juni 1995, BGBl. I S. 748) konnte der Vermieter Betriebskosten, also insbesondere die Kosten für Heizung und (Warm-) Wasserversorgung, anteilig auf die Mieter umlegen. - BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07
Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle …
Es bedarf keiner Entscheidung, ob - wie das Berufungsgericht gemeint hat - ein vom Vermieter gewählter Umlageschlüssel im Anwendungsbereich von § 14 Abs. 1 Satz 2 MHG, der durch das Mietüberleitungsgesetz vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) als Ersatz der bis dahin in den neuen Ländern geltenden Betriebskostenumlageverordnung vom 17. Juni 1991 (BGBl. I S. 1270) eingeführt wurde, als vereinbart gilt. - BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02
Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter
Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Entstehungsgeschichte des § 14 MHG, der durch das Mietüberleitungsgesetz vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) eingeführt wurde.
- BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 150/06
Rechtsfolgen des Verstoßes einer Mietpreisvereinbarung gegen gesetzliche …
Aufgrund des am 11. Juni 1995 in Kraft getretenen Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748; Mietenüberleitungsgesetz, künftig MÜG) unterlag die Wohnungsmiete der Preisbindung.Der Zweck des Mietenüberleitungsgesetzes bestand darin, das Vergleichsmietensystem der §§ 2 ff. MHG (heute §§ 558 ff. BGB) schrittweise auch in den neuen Bundesländern einzuführen (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 13/1041, S. 1 f., 7 ff.; Senatsurteil vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 41/04, WuM 2005, 132, unter II 1 c).
- BGH, 17.05.2001 - III ZR 283/00
Erstattung von Modernisierungsaufwendungen
Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung in § 3 der Zweiten Verordnung über die Erhöhung der Grundmieten vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1416), die gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) mit Wirkung zum 11. Juni 1995 außer Kraft getreten ist, Gebrauch gemacht. - BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01
Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Ver- …
Dabei kann offen bleiben, ob im vorliegenden Anfechtungsrechtsstreit - wie dies die Vorinstanzen getan haben - noch auf die Bestimmungen des Wohngeldsondergesetzes vom 20. Juni 1991 (BGBl I S. 1250) abgestellt werden darf, auf dessen Grundlage Wohngeld nur im Zeitraum vom 1. Oktober 1991 bis einschließlich 31. Dezember 1996 (§ 1 Satz 1 WoGSoG i.d.F. vom 6. Juni 1995 - BGBl I S. 748 -) gewährt wurde. - BGH, 16.07.2003 - VIII ZB 286/02 Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Entstehungsgeschichte des § 14 MHG, der durch das Mietüberleitungsgesetz vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 748) eingeführt wurde.
- KG, 26.06.1998 - 5 Ws (B) 17/98
Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Abführung eines Mehrerlöses wegen der …
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