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   BGBl. I 1997 S. 2349   

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BGBl. I 1997 S. 2349 (https://dejure.org/1997,32873)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 30.09.1997, Seite 2349
  • Neufassung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
  • vom 23.09.1997

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98

    Privatschulförderung

    Für die Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten ergibt sich dies schon aus dem gesetzlich fixierten Berufsbild und den hierzu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften, welche auch die privaten Berufsschulen zu beachten haben (vgl. PharmTA-Gesetz vom 18.03.1968, BGBl. I S. 228, neu bekanntgem. am 23.09.1997, BGBl. I S. 2349, sowie PharmTA-APrO vom 12.08.1969, BGBl. I S. 1200, bzw. heute vom 23.09.1997, BGBl. I S. 2352).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 19 AS 1761/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Ausbildung der Klägerin richtete sich (vgl. Auskunft der C-Schulen C1 vom 10.02.2011 zu 1.) nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) vom 23.09.1997 (BGBl I S. 2349), hier anzuwenden in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekenordnung und andere Gesetze vom 15.06.2005 (BGBl I S. 1645) in Verbindung mit der auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 PharmTAG erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten vom 23.09.1997 (- PTA-APrV -, BGBl I S. 2352), hier anzuwenden in der Fassung der am 21.06.2005 in Kraft getretenen letzten Änderung durch das Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung und anderer Gesetze vom 15.06.2005 (BGBl I S. 1645).
  • VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09

    Nichtgenehmigung einer privaten PTA-Lehranstalt als Ersatzschule in Berlin

    Vielmehr regelt § 1 Abs. 1 PtALehrG die Voraussetzungen einer staatlichen Anerkennung der Lehranstalt, wie sie in § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutische-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I, S. 2349), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2008 (BGBl. I, S. 1910), vorausgesetzt wird.
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