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   BGBl. I 1997 S. 3153   

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BGBl. I 1997 S. 3153 (https://dejure.org/1997,31770)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 86, ausgegeben am 23.12.1997, Seite 3153
  • Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - ElBV)
  • vom 17.12.1997

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    In welcher Weise Eisenbahninfrastrukturunternehmen die diskriminierungsfreie Benutzung ihrer Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten haben, ergibt sich (für den maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses) aus § 3 der Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV) vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3153).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines

    In welcher Weise Eisenbahninfrastrukturunternehmen die diskriminierungsfreie Benutzung ihrer Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten haben, ergibt sich (für den maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses) aus § 3 der Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV) vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3153).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

    In welcher Weise Eisenbahninfrastrukturunternehmen die diskriminierungsfreie Benutzung ihrer Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten haben, ergibt sich (für den maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses) aus § 3 der Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV) vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3153).
  • VG Köln, 20.10.2006 - 18 K 2670/05

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sonderzuschlags für die Nutzung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2003 - 20 B 113/03 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 16.02.2006 - 20 B 758/05 - Juris; Beckscher AEG Kommentar, § 14 Rdnr. 79; Eisenbahnrecht, Kunz, 16. Ergänzungslieferung 2004 A 4.1, AEG § 14, zu Absatz 1, Anmerkung 2, Konkrete Einzelheiten des diskriminierungsfreien Netzzugangs sind in der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung - in der hier maßgeblichen Fassung vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3153) - geregelt, die auch Maßstäbe für die - diskriminierungsfreie - Bemessung des Nutzungsentgelts enthält.
  • VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2950/02

    Eisenbahnrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung einer

    Einzelheiten des Verfahrens sind in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997 BGBl. I, S. 3153 - EIBV - geregelt.
  • VG Köln, 29.04.2004 - 11 L 2563/03

    Anspruch auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur; Anforderungen an die Wirksamkeit

    L 75 vom 15. März 2001, S. 29ff. - RL 2001/14/EG - und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997, BGBl. I, S. 3153, - EIBV - neu zu treffen.
  • VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2990/02

    Antrag auf Verwendung einer Bahnstrecke eines konzessionierten

    Einzelheiten des Verfahrens sind in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997, BGBl. I S. 3153 - EIBV - geregelt.
  • VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2914/02
    Einzelheiten des Verfahrens sind in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997, BGBl. I S. 3153 - EIBV - geregelt.
  • VG Köln, 20.06.2005 - 11 L 882/05

    Eisenbahnrecht - Keine neuen Kriterien für die Trassenvergabe beim Fahrplan

    Bei dieser Anhörung erklärte die Antragstellerin, dass sie die Konstruktionsprioritäten ihrer ABN bis zum Inkrafttreten der Neufassung der Eisenbahninfrastruktur- Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997, BGBl. I 3153 - EIBV - anwenden werde, da sie der geltenden Rechtslage entsprächen.
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