Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 3223   

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BGBl. I 1997 S. 3223 (https://dejure.org/1997,29649)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben am 30.12.1997, Seite 3223
  • Gesetz zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. Verjährungsgesetz - 3. VerjG)
  • vom 22.12.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Bezüglich dieser Tat ist - worauf die Revisionsführerin und der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen haben - Strafverfolgungsverjährung noch nicht eingetreten, weil insoweit Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl I 3223) entgegensteht.

    Trotz dieser Zielsetzung wurde in dem - später auch so verabschiedeten - Gesetzesvorschlag ausdrücklich von einer Sonderregelung für diesen Bereich abgesehen; vielmehr wurden im Anschluß an das 2. Verjährungsgesetz alle im Beitrittsgebiet begangenen "mittelschweren Delikte" erfaßt (vgl. BTDrucks. 13/8962, S. 3).

  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03

    Zur Verjährung von im Beitrittsgebiet in der Zeit nach dem Beitritt begangenen

    Der Gesetzgeber ist ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs (BTDrucks 13/8962, S. 3) und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags (BTDrucks 13/9252, S. 4 ff.) davon ausgegangen, dass zum einen die Aufarbeitung von DDR-Regierungskriminalität und vereinigungsbedingter Wirtschaftskriminalität noch nicht abgeschlossen und zum anderen die Justiz in den neuen Ländern nach wie vor in einer Notsituation und trotz großer Anstrengungen an ihre Grenzen gestoßen sei.
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