Gesetzgebung
   BGBl. II 1998 S. 1643   

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BGBl. II 1998 S. 1643 (https://dejure.org/1998,32655)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 29, ausgegeben am 12.08.1998, Seite 1643
  • Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI)
  • vom 06.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.03.2022 - I ZR 52/21

    Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat getroffenen gerichtlichen Entscheidung

    Nach § 5d Abs. 2 BinSchG in der für den Streitfall maßgeblichen, bis zum 30. Juni 2019 geltenden Fassung (BinSchG aF) kann die Haftungsbeschränkung bewirkt werden durch die Errichtung eines Fonds nach der Schiffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung oder durch die Errichtung eines Fonds in einem anderen Vertragsstaat des Straßburger Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt - CLNI (BGBl. 1998 II S. 1643; im Folgenden: CLNI 1988).
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