Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1174   

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https://dejure.org/1998,34082
BGBl. I 1998 S. 1174 (https://dejure.org/1998,34082)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 03.06.1998, Seite 1174
  • Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV)
  • vom 27.05.1998

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 18.06.2012 - 7 B 62.11

    Tanklager; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Nebenbestimmung; Emissionen;

    Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV - vom 27. Mai 1998 (BGBl I S. 1174, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Mai 2009, BGBl I S. 1043) dient der Umsetzung der Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 (ABl EG Nr. L 365 S. 24) zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (BRDrucks 287/98 S. 21).
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