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   BGBl. I 1998 S. 1762   

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BGBl. I 1998 S. 1762 (https://dejure.org/1998,31027)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 06.07.1998, Seite 1762
  • Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)
  • vom 29.06.1998

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Medizinprodukte-Betreiberverordnung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 47.02

    Medizinprodukte; Medizinprodukte-Betreiber; gesetzliche Krankenkassen; Sach- und

    Mit Schreiben vom 27. September 2000 teilte die Beklagte der Klägerin mit, diese sei Betreiberin der von ihr verliehenen Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) vom 2. August 1994 (BGBl I S. 1963) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV - vom 29. Juni 1998 (BGBl 1998 I S. 1762).

    Die angefochtenen Bescheide stützen sich auf das Medizinproduktegesetz vom 2. August 1994 (BGBl I S. 1963) sowie auf § 8 der auf dieses Gesetz gestützten Medizinprodukte-Betreiberverordnung vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1762).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2002 - 11 LC 150/02

    Bestandsverzeichnis; Betreiber; Eigentum; Leihe; Medizinprodukt; Patient;

    Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin als Betreiberin im Sinne der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - (MPBetreibV) vom 29.6.1998, BGBl. I S. 1762 = a. F., nunmehr unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener, für das vorliegende Verfahren aber nicht erheblicher Änderungen in der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.8.2002, BGBl I S. 3396 = n. F.) anzusehen ist und dementsprechend gemäß § 8 MPBetreibV (a. F. und n. F.) "für alle aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis" zu führen hat.

    Bei Erlass des Widerspruchsbescheides galt die MPBetreibV a. F. vom 29.6.1998 (BGBl. I S. 1762).

  • VG Braunschweig, 26.02.2002 - 5 A 307/01

    Aktives Medizinprodukt; Beatmungsgerät; berufsmäßige Pflicht;

    Die Parteien streiten über die Frage, ob die Klägerin als Betreiberin im Sinne der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - (MPBetreibV) - vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1762) = a.F., zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes vom 13.12.2001 (BGBl. I. S. 3586, 3604) = n.F., anzusehen ist und dementsprechend u.a. - wie vorliegend von der Beklagten gefordert - gemäß § 8 MPBetreibV "für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis" zu führen hat.
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