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   BGBl. I 1998 S. 2071   

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BGBl. I 1998 S. 2071 (https://dejure.org/1998,31058)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 17.08.1998, Seite 2071
  • Bekanntmachung der Neufassung des Schornsteinfegergesetzes
  • vom 10.08.1998

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1722

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister - Konkurrentenverdrängungsklage

    Gerade weil für die Einteilung der Kehrbezirke zwecks Gewährleistung der Feuerstättensicherheit künftig zwar noch die Siedlungsentwicklung, aber nicht mehr die wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Kehrbezirke maßgeblich ist (vgl. einerseits § 22 Nr. 3 und Nr. 4 SchfG i.d.F. der Bek. v. 10.8.1998, BGBl I S. 2071, andererseits § 7 SchfHwG; dazu Einzelbegründung BT-Drs. 16/9237, S. 32), kann sich ein bestellter Bezirksschornsteinfegermeister wirtschaftlich nur dadurch verbessern, dass er sich auf einen frei werdenden lukrativeren Kehrbezirk bewirbt.

    Gerade weil für die Einteilung der Kehrbezirke zwecks Gewährleistung der Feuerstättensicherheit künftig zwar noch die Siedlungsentwicklung, aber nicht mehr die wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Kehrbezirke maßgeblich ist (vgl. einerseits § 22 Nr. 3 und Nr. 4 SchfG i.d.F. der Bek. v. 10.8.1998, BGBl I S. 2071, andererseits § 7 SchfHwG; dazu Einzelbegründung BT-Drs. 16/9237, S. 32), kann sich ein bestellter Bezirksschornsteinfegermeister wirtschaftlich nur dadurch verbessern, dass er sich auf einen frei werdenden lukrativeren Kehrbezirk bewirbt.

    Gerade weil für die Einteilung der Kehrbezirke zwecks Gewährleistung der Feuerstättensicherheit künftig zwar noch die Siedlungsentwicklung, aber nicht mehr die wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Kehrbezirke maßgeblich ist (vgl. einerseits § 22 Nr. 3 und Nr. 4 SchfG i.d.F. der Bek. v. 10.8.1998, BGBl I S. 2071, andererseits § 7 SchfHwG; dazu Einzelbegründung BT-Drs. 16/9237, S. 32), kann sich ein bestellter Bezirksschornsteinfegermeister wirtschaftlich nur dadurch verbessern, dass er sich auf einen frei werdenden lukrativeren Kehrbezirk bewirbt.

  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

    Die Beschwerde räumt ein, dass durch § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen i.d.F. der Bekanntmachung vom 10. August 1998 - BGBl I S. 2071 - (SchfG) die Länder zum Erlass von Kehr- und Überprüfungsverordnungen ermächtigt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07

    Kaminofen; Kehrpflicht und -häufigkeit; Gestaltungsspielraum des

    Gesetzliche Grundlage für die den Antragstellern auferlegte Kehrpflicht ist § 1 des Schornsteinfegergesetzes (i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.08.1998, BGBl. I S. 2071; - SchfG -).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 ME 239/10

    Regelungsinhalt und rechtliche Wirkungen eines vom Bezirksschornsteinfegermeister

    Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG wird der Feuerstättenbescheid nach § 14 Abs. 2 SchfHwG bei Durchführung einer Feuerstättenschau im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz) - SchfG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), durch den Bezirksschornsteinfegermeister erlassen.
  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 21 BV 11.151

    Zum Anspruch eines Bezirksschornsteinfegermeisters auf Rückübertragung von

    26 Die von der Beklagten nach dem IV. Teil des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz - SchfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl I S. 2071), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl I S. 700), das nach Art. 4 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26. November 2008 (BGBl I 2242) bis 31. Dezember 2012 weitergilt, zu gewährende Zusatzversorgung im Schornsteinfegerhandwerk wird aber nicht vom Geltungsbereich des § 32 VersAusglG erfasst.
  • VGH Hessen, 20.02.2007 - 5 TG 198/07

    Schornsteinfegerrecht; Umlage für Lehrlingsausbildung; Einziehung durch

    Gemäß § 16 Abs. 2 Schornsteinfegergesetz - SchfG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I, S. 2071) werden zum Ausgleich der dem einzelnen Bezirksschornsteinfegermeister durch eine Lehrlingsausbildung entstehenden Kosten von den Schornsteinfegerinnungen Ausgleichkassen errichtet, wobei mehrere Innungen eine gemeinsame Kasse errichten können.
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1728

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage;

    Gerade weil für die Einteilung der Kehrbezirke zwecks Gewährleistung der Feuerstättensicherheit künftig zwar noch die Siedlungsentwicklung, aber nicht mehr die wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Kehrbezirke maßgeblich ist (vgl. einerseits § 22 Nr. 3 und Nr. 4 SchfG i.d.F. der Bek. v. 10.8.1998, BGBl I S. 2071, andererseits § 7 SchfHwG; dazu Einzelbegründung BT-Drs. 16/9237, S. 32), kann sich ein bestellter Bezirksschornsteinfegermeister wirtschaftlich nur dadurch verbessern, dass er sich auf einen frei werdenden lukrativeren Kehrbezirk bewirbt.
  • OVG Saarland, 30.09.2010 - 3 A 400/09

    Zur Gebührenberechnung bei der Sonderreinigung eines Kamins von Hart- und

    Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist vorliegend § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen in der Fassung vom 10.8.1998 (BGBl. I 1998 S. 2071 ff.), zuletzt geändert durch Art. 147 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen der Bezirksschornsteinfegermeister vom 10.12.2003 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 3002 f., Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KÜGO -) in der bis zum 9.2.2006 gültigen Fassung.
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 22 BV 12.1729

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Konkurrentenverdrängungsklage;

    Gerade weil für die Einteilung der Kehrbezirke zwecks Gewährleistung der Feuerstättensicherheit künftig zwar noch die Siedlungsentwicklung, aber nicht mehr die wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Kehrbezirke maßgeblich ist (vgl. einerseits § 22 Nr. 3 und Nr. 4 SchfG i.d.F. der Bek. v. 10.8.1998, BGBl I S. 2071, andererseits § 7 SchfHwG; dazu Einzelbegründung BT-Drs. 16/9237, S. 32), kann sich ein bestellter Bezirksschornsteinfegermeister wirtschaftlich nur dadurch verbessern, dass er sich auf einen frei werdenden lukrativeren Kehrbezirk bewirbt.
  • VG München, 04.11.2010 - M 12 K 10.3273

    Bezirksschornsteinfegermeister; Rückübertragung der im Versorgungsausgleich

    Gem. § 29 Abs. 5 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen vom 10.8.1998, BGBl I 1998, 2071 (Schornsteinfegergesetz; im Folgenden: SchfG) ist das Ruhegeld aus der Versorgungsanstalt um die Zahlbeträge der Versichertenrente zu kürzen, die dem Anspruchsberechtigten auf Grund einer Pflichtversicherung in den sozialen Rentenversicherungen zustehen.
  • VG Oldenburg, 16.12.2003 - 12 B 4962/03

    Auswahl; Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Schornsteinfeger

  • VG München, 08.12.2011 - M 12 K 11.3429

    Zusatzversorgung der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister;

  • VGH Bayern, 25.01.2011 - 22 ZB 09.799

    Verpflichtung zur Duldung von Kehrarbeiten und Überprüfungsarbeiten an

  • VG Berlin, 05.06.2009 - 4 K 4.09

    Grenzen der Aufsicht über Träger der Zusatzversorgung im Schornsteinfegerwesen

  • VG München, 18.06.2013 - M 16 K 12.4378

    Verweis

  • VG München, 01.10.2009 - M 12 K 09.1896

    Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG München, 05.03.2009 - M 12 K 08.3687

    Rechtskraft; Streitgegenstand

  • VG München, 05.02.2009 - M 1 E 09.370

    Feuerstättenschau

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