Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 1818   

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BGBl. I 1999 S. 1818 (https://dejure.org/1999,33993)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 16.08.1999, Seite 1818
  • Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes
  • vom 11.08.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 17.06.1999   BT   REGIERUNGSFRAKTIONEN WOLLEN "BANNMEILE" ABSCHAFFEN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 01.10.2008 - 6 B 53.08

    Vorbeugendes Versammlungsverbot über eine Fläche von ca. 80 Quadratkilometer über

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) - VersG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl I S. 1789), zum hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 1999 (BGBl I S. 1818), gegen eine Versammlung auch unter den Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes eingeschritten werden kann.
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvQ 16/05

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem

    Die Nutzung der angemeldeten Bereiche sei zulässig, weil keine Behinderung im Sinne von § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes (BGBl 1999 I, S. 1818) zu besorgen sei.
  • BVerwG, 05.09.2008 - 6 B 64.08

    Begriff des polizeilichen Notstandes als Voraussetzung für das Einschreiten gegen

    Das Einschreiten gegen eine Versammlung auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) - VersG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl I S. 1789), zum hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 1999 (BGBl I S. 1818), unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit in der Gefahrenprognose sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten ermöglichen, voraus (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 - BVerfGE 69, 315 , vgl. auch Kammerbeschluss vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 - NJW 2000, 3053 und BVerwG, Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - NVwZ 1999, 991 ).
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