Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2659   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,38451
BGBl. I 1999 S. 2659 (https://dejure.org/1999,38451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,38451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.12.1999, Seite 2659
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes
  • vom 22.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 15.09.1999   BT   VERKEHRSWEGE WEITER BESCHLEUNIGT PLANEN KöNNEN (GESETZENTWURF)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Durch die beiden Änderungsgesetze vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1840) und vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2659) wurde die Geltungsdauer der "besonderen Vorschriften" des Gesetzes zunächst bis zum 31. Dezember 1999 und danach bis zum 31. Dezember 2004 - auch mit Wirkung für das streitgegenständliche Bauvorhaben, für das der Antrag auf Einleitung der Planfeststellung am 14. August 2001 gestellt wurde - ausgedehnt.

    Insbesondere bei den "Verkehrsprojekten Deutsche Einheit", die das Kernstück der für das Zusammenwachsen der alten und der neuen Länder wichtigen Infrastrukturinvestitionen bildeten, zeigte sich, dass nicht zuletzt im Bereich des Fernstraßenbaus beträchtliche Teile des Bauprogramms noch nicht umgesetzt waren (vgl. den Entwurf des Bundesrates und die Stellungnahme der Bundesregierung, BTDrucks 14/1517).

    Wie dem Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BTDrucks 14/1876) zu entnehmen ist, hatten Ende 1999 insgesamt 183 der geplanten Verkehrsprojekte noch nicht auf den Weg gebracht werden können.

    Dies erklärte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses (BTDrucks 14/2326) zum einen "mit der großen Zahl und Schwierigkeit der notwendigen Bauvorhaben" und zum anderen damit, dass "die zur Planung und Realisierung erforderlichen Mittel nicht immer zur Verfügung gestellt werden" konnten.

    Die Stellung des Bundesverwaltungsgerichts als oberstes Bundesgericht verwehrte es dem Gesetzgeber nicht, eine "vereinigungsbedingte Sonderregelung für einen Übergangszeitraum" zu schaffen (vgl. BTDrucks 14/1517 S. 2).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Die Gültigkeit und Verwertbarkeit der erfolgten Linienbestimmung für die Planfeststellungsbehörde entfiel im späteren Planfeststellungsverfahren nicht dadurch, dass nach der seit dem 1. Januar 2000 geltenden Fassung des § 2 Abs. 1 VerkPBG (vgl. BGBl I 1999, S. 2659) auch in den neuen Bundesländern eine Linienbestimmung für Ortsumgehungen von Bundesstraßen nicht mehr vorgesehen ist.
  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

    Anhaltspunkte dafür, dass die übergangsweise Aufrechterhaltung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die gerichtliche Kontrolle (nur) derjenigen Verkehrsprojekte i.S.d. § 1 Abs. 1 VerkPBG, deren Planung vor dem 16. Dezember 2006 begonnen wurde, offensichtlich fehlsam oder evident unsachlich wäre, sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich (zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 VerkPBG i.d.F. des Zweiten Änderungsgesetzes vom 22. Dezember 1999 <BGBl. I S. 2659> vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2004 - 4 A 32.02 - BVerwGE 120, 87 ).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Durch die beiden Änderungsgesetze vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1840) und vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2659) wurde die Geltungsdauer der "besonderen Vorschriften" des Gesetzes zunächst bis zum 31. Dezember 1999 und danach bis zum 31. Dezember 2004 - auch mit Wirkung für das streitgegenständliche Bauvorhaben, für das der Antrag auf Einleitung der Planfeststellung am 29. Oktober 2001 gestellt wurde - ausgedehnt.
  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    20 Sie war nach der zur Zeit ihrer Erstellung in den Jahren 1995 und 1996 maßgeblichen Rechtslage worauf der Antragsteller zutreffend hinweist gemäß der damals geltenden Fassung des § 2 Abs. 1 VerkPBG in den neuen Bundesländern auch für Ortsumfahrungen vorgeschrieben, wie sich ohne weiteres daraus ergibt, dass der heutige zweite Halbsatz in § 2 Abs. 1 Satz 1 VerkPBG mit seinem Hinweis auf § 16 Abs. 1 Satz 2 FStrG (vgl. BGBl I 1999, S. 2659) in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung fehlte (vgl. BGBl I 1995 S. 1840).

    Auch die Gesetzesmaterialien geben keinen Anhaltspunkt dafür, dass mit dieser Gesetzesänderung bereits erfolgte Linienbestimmungen ihre im Verhältnis zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Landesstraßenverwaltung bestehende interne Bindungswirkung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, a.a.O., S. 252; Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 ) verlieren sollten (vgl. BTDrucks 14/1517, S. 2, worin die Änderung mit dem Hinweis darauf begründet wird, dass die Beibehaltung der Zuständigkeit des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums für die Linienbestimmung von Ortsumgehungen wegen der gewachsenen Verwaltungskraft der Straßenbauverwaltung in den neuen Ländern nicht mehr erforderlich sei).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 VR 27.03

    Befugnis des Bundesministeriums für Verkehrswesen, Bauwesen und Wohnungswesen zur

    Dies ergibt sich ohne weiteres daraus, dass der heutige zweite Halbsatz in § 2 Abs. 1 Satz 1 VerkPBG mit seinem Hinweis auf § 16 Abs. 1 Satz 2 FStrG (vgl. BGBl I 1999, S. 2659) in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung fehlte (vgl. BGBl I 1995, S. 1840).

    Auch die Gesetzesmaterialien geben keinen Anhaltspunkt dafür, dass vor dieser Gesetzesänderung bereits erfolgte Linienbestimmungen ihre im Verhältnis zwischen dem Bundesministerium und der Landesstraßenverwaltung bestehende interne Bindungswirkung verlieren sollten (vgl. BTDrucks 14/1517, S. 2; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 25. September 2003 BVerwG 9 VR 9.03 ).

  • BVerwG, 30.03.2000 - 4 B 23.00

    Fernstraßenplanung; neue Länder; Besitzeinweisung nach Planfeststellung;

    Nach § 9 Abs. 3 VerkPBG in der nach Art. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2659) am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Fassung gelten für das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung der Entscheidungen der Enteignungsbehörde die §§ 217 bis 231 BauGB entsprechend, soweit keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht