Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 858   

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BGBl. I 1999 S. 858 (https://dejure.org/1999,36169)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 12.05.1999, Seite 858
  • Bekanntmachung der Neufassung der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung
  • vom 05.05.1999

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03

    Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze;

    Nach §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über eine Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1995 (BGBl. I S. 1561) - KAVO - (ebenso § 4 Abs. 1 Satz 1 der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1999 - BGBl. I S. 858 -) werden Ausgleichszahlungen nach der allgemeinen Regelung nur auf schriftlichen Antrag für die im Antrag angegebenen Flächen gewährt.
  • VG Koblenz, 19.03.2001 - 8 K 2046/00

    Ausgleichszahlung für Ölsaaten nach der Ausgleichszahlungsverordnung für

    Ein Anspruch des Klägers könnte sich allein aus den §§ 6 Abs. 1 und 9 der Verordnung über eine Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung - KAZV) vom 03. Dezember 1992 (BGBl. I Seite 148) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Mai 1999 (BGBl. I Seite 858) ergeben.
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