Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1633   

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BGBl. I 2000 S. 1633 (https://dejure.org/2000,43825)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 01.12.2000, Seite 1633
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16)
  • vom 29.11.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 17.02.2000   BT   AUSNAHMEN VOM AUSLIEFERUNGSVERBOT FESTLEGEN (GESETZENTWURF)
  • 21.02.2000   BT   ÜBER INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF ENTSCHEIDEN (GESETZENTWURF)
  • 10.05.2000   BT   RECHTLICHEN SCHUTZ AUSZULIEFERNDER DEUTSCHER GEWÄHRLEISTEN
  • 25.10.2000   BT   DEUTSCHE AN EU-MITGLIED ODER AN STRAFGERICHTSHOF AUSLIEFERN DÜRFEN
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 09.11.2016 - 2 BvR 545/16

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an die Republik Polen aufgrund

    Das Grundgesetz gestattet seit dem Inkrafttreten von Art. 1 des 47. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. November 2000 (BGBl I S. 1633) - soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind - die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen internationalen Gerichtshof.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    aa) Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist durch Art. 1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16) vom 29. November 2000 (BGBl. I S. 1633) mit Wirkung vom 02. Dezember 2000 ins Grundgesetz eingefügt worden und enthält die Ermächtigung, durch Gesetz die Auslieferung Deutscher an u.a. Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuzulassen, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
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