Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 333   

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https://dejure.org/2000,42249
BGBl. I 2000 S. 333 (https://dejure.org/2000,42249)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 07.04.2000, Seite 333
  • Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz)
  • vom 30.03.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 16.04.1999   BT   FUNKTIONSFÄHIGKEIT DER ARBEITSGERICHTE SICHERN (GESETZENTWURF)
  • 15.12.1999   BT   ARBEITSGERICHTE WERDEN ENTLASTET
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Der Gesetzgeber hat das Schriftformerfordernis als konstitutiv angesehen (BT-Drs. 14/626 S. 11) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dient dazu, angesichts der besonderen Bedeutung der Befristung, die ohne weitere Erklärungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten (BT-Drs. 14/626 S. 11) .
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Die Schriftform für die Befristung hat in erster Linie Beweisfunktion (vgl. zu § 623 BGB aF BT-Drs. 14/626 S. 11) .

    Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dient dazu, angesichts der besonderen Bedeutung der Befristung, die ohne weitere Erklärungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten (BT-Drs. 14/626 S. 11) .

    Auch ein derartiger Streit sollte durch das Schriftformerfordernis ausdrücklich verhindert werden (vgl. BT-Drs. 14/626 S. 11 zu § 623 BGB aF; BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 46 mwN) .

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