Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 603   

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BGBl. I 2000 S. 603 (https://dejure.org/2000,45555)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 02.05.2000, Seite 603
  • Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
  • vom 26.04.2000

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 2899/96

    Genehmigung für Flüssiggas-Tanklager - Einhaltung eines Sicherheitsabstandes

    Diese Verordnung (i.d.F. der Verordnung vom 26. April 2000 - BGBl. I S. 603) normiert in § 3 allgemeine Betreiberpflichten.
  • OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00
    Zur Begründung wurde ausgeführt, nach dem In- Kraft-Treten der geänderten 12. BImSchV (BGBl. I 2000 S. 603) am 3.5.2000 seien die auf die vorherige Fassung dieser Verordnung gestützten Nebenbestimmungen aufzuheben, weil die Anlage gemäß § 1 Abs. 1 12. BImSchV nicht mehr in den Anwendungsbereich der Verordnung falle.
  • VG Aachen, 17.02.2003 - 6 L 492/02

    Kein vorläufiger Stopp für Gefahrstofflager in Wegberg-Wildenrath

    Letztere wird bei einer Anlage, die -wie hierder sog. Störfallverordnung (vgl. die 12. BImSchV i.d.F. der Verordnung vom 26. April 2000 BGBl. I S. 603) unterfällt, nach den dortigen Bestimmungen im öffentlichen Interesse gewährleistet.
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