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   BGBl. I 2000 S. 874   

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BGBl. I 2000 S. 874 (https://dejure.org/2000,34513)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 29.06.2000, Seite 874
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG)
  • vom 24.06.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 18.02.2000   BT   STEUERBERATUNGSGESETZ MODERNISIEREN (GESETZENTWURF)
  • 15.03.2000   BT   BEFUGNISSE VON BUCHHALTERN UND LOHNSTEUERHILFEVEREINEN UMSTRITTEN
  • 12.04.2000   BT   ÄNDERUNG DES STEUERBERATUNGSGESETZES EINSTIMMIG BEFÜRWORTET
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Denn mit dem Beruf des Steuerberaters ist ausdrücklich nicht nur eine freiberufliche Tätigkeit (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG) vereinbar, sondern auch eine Tätigkeit als Angestellter (§ 58 Satz 1 StBerG idF des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24.6.2000 <BGBl I 874>) , insbesondere als Angestellter eines Steuerberaters (§ 3 Nr. 1 StBerG) oder einer Steuerberatungsgesellschaft (§ 3 Nr. 3 StBerG idF des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8.4.2008 <BGBl I 666>) .
  • BFH, 07.06.2017 - II R 22/15

    Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

    aa) § 6 Nr. 4 StBerG wurde durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. b des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) in das StBerG eingefügt und erhielt seine heutige Fassung durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass durch die Regelung des § 8 Abs. 4 StBerG erreicht wird, dass eine entsprechende Werbung "nicht irreführend i.S. von § 1 UWG" ist (BT-Drucks. 14/2667, S. 28).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei

    Diese Regelung hatte den Zweck, einer aus der Verwendung derartiger Bezeichnungen folgenden möglichen Irreführungsgefahr entgegenzuwirken (vgl. BGH, GRUR 2008, 815 Rn. 17 - Buchführungsbüro; BT-Drucks. 14/2667, S. 28; 16/7077, S. 26).
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 24/00

    Zulässigkeit der Partnerschaft eines Rechtsanwalts mit einer

    Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG) vom 24. Juni 2000 (BGBl. I S. 874) ist § 3 StBerG dahin geändert worden, daß zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen auch Partnerschaftsgesellschaften befugt sind, deren Partner (unter anderem) - wie hier - ausschließlich Rechtsanwälte und Steuerberater sind (vgl. § 3 Nr. 1 und 2 StBerG n.F.).
  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98

    Beratungsstelle im Nahbereich

    a) Im Lauf des Revisionsverfahrens ist § 34 Abs. 2 StBerG durch das 7. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 24. Juni 2000 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung vom 1. Juli 2000 neu gefaßt worden.
  • BFH, 22.12.2006 - VII B 165/06

    Zurückweisung einer Steuerberatungsgesellschaft; Niederlassung in anderem

    Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, von deren Fehlen das FG im Streitfall ausgegangen ist, steht nach § 3 Nr. 4 Satz 1 StBerG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG) vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874) auch Personen und Vereinigungen zu, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, soweit sie mit der Hilfeleistung eine Dienstleistung nach Art. 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) erbringen.

    In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum 7. StBÄndG heißt es insoweit, dass mit der Beschränkung dieses Erlaubnistatbestands auf Erbringer von Dienstleistungen in Steuersachen im Anwendungsbereich des Art. 50 EG den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen Rechnung getragen werde (BTDrucks 14/2667, S. 27).

  • BFH, 21.01.2004 - VII B 99/03

    Grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen

    Nach dem im Streitfall maßgeblichen § 3 Nr. 4 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG) vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874) sind Personen und Vereinigungen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, soweit sie mit der Hilfeleistung eine Dienstleistung nach Art. 50 EG erbringen.

    In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum 7. StBÄndG heißt es insoweit, dass mit der Beschränkung dieses Erlaubnistatbestands auf Erbringer von Dienstleistungen in Steuersachen im Anwendungsbereich des Art. 50 EG den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen Rechnung getragen werde (BTDrucks 14/2667, S. 27).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1095/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

    Durch den zum 1. Juli 2000 in das StBerG eingefügten § 3 Nr. 4 StBerG schuf der Gesetzgeber im Hinblick auf das gemeinschaftsrechtliche Gebot der Dienstleistungsfreiheit einen speziellen Erlaubnistatbestand, der sich auf die Erbringer von Dienstleistungen in Steuersachen im Anwendungsbereich des Art. 50 EG-Vertrag bezieht (vgl. BT-Drucks14/2667, S. 27).

    Nach dem Willen deutschen Gesetzgebers wurde § 3 Nr. 4 StBerG durch das 7. StBerÄndG als spezieller Erlaubnistatbestand eingefügt, um den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen im Anwendungsbereich des Art. 50 EG-Vertrag Rechnung zu tragen (BT-Drucks. 14/2667, S. 27).

  • BFH, 12.03.2007 - X B 179/05

    NZB: geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen durch Ltd., Dienstleistungsfreiheit

    aa) Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, von deren Fehlen das FG im Streitfall ausgegangen ist, steht nach § 3 Nr. 4 Satz 1 StBerG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG) vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874) auch Personen und Vereinigungen zu, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, soweit sie mit der Hilfeleistung eine Dienstleistung nach Art. 50 EG erbringen.

    In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum 7. StBÄndG heißt es insoweit, dass mit der Beschränkung dieses Erlaubnistatbestands auf Erbringer von Dienstleistungen in Steuersachen im Anwendungsbereich des Art. 50 EG den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen Rechnung getragen werde (BTDrucks 14/2667, S. 27).

  • BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06

    Steuerberatung; grenzüberschreitende Dienstleistungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1099/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

  • FG München, 24.04.2002 - 4 K 4615/01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung; §§ 40 , 36 StBerG;

  • BFH, 20.12.2006 - VII B 198/06

    Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

  • BFH, 21.06.2007 - X B 84/06

    Zurückweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 5 K 1097/06

    Zurückweisung von Bevollmächtigten mit Befugnis zur geschäftsmäßigen

  • BFH, 09.07.2007 - I B 70/07

    Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung ausländischer

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01

    Unbefugte Hilfeleistungen in Steuersachen ; Steuerberatung; Steuerberatende

  • BFH, 30.03.2004 - VII R 68/03

    Keine Befreiung ehemaliger Bediensteter des Bayerischen Kommunalen

  • BFH, 26.05.2009 - X B 38/09

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten wegen fehlender Befugnis zur

  • BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerruf der Bestellung als

  • BFH, 12.11.2008 - X B 8/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

  • BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02

    Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats -

  • FG Köln, 10.05.2006 - 11 K 1050/06

    Zulassung einer ausländischen Gesellschaft zur inländischen Steuerberatung

  • BFH, 20.06.2007 - X B 156/06

    Limited nach englischem Recht keine Befugnis nach § 3 Nr. 3 StBerG;

  • BFH, 13.11.2008 - X B 82/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

  • FG Hamburg, 14.11.2002 - V 32/01

    Steuerberater-Prüfung:

  • LSG Bayern, 04.08.2000 - L 4 B 38/00

    Aussetzung der Vollziehung einer Beitragsforderung ; Anforderungen an die

  • FG Düsseldorf, 13.01.2005 - 16 K 4282/02

    Interprofessionelle Partnerschaftsgesellschaft; Steuerberatungszulassung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2002 - L 5 B 34/01

    Krankenversicherung

  • BFH, 02.12.2004 - V B 237/03

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter wegen Widerrufs der Bestellung als

  • BFH, 09.05.2003 - IV B 13/03

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerrufs der Bestellung als Stb. bei

  • BFH, 30.06.2003 - V B 7/03

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02

    Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01

    Wettbewerbsverstoß: Handzettelwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2001 - 1 K 314/00

    Beteiligte und anzuwendendes Verfahrensrecht für Antrag auf Aufhebung eines

  • OLG München, 05.07.2001 - 29 U 2258/01

    Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung "Steuerberater"

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer

  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer

  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2001 - 4 K 288/00

    Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls des Steuerberaters; Widerruf der

  • OLG Köln, 16.10.2003 - 6 U 53/03
  • VG Halle, 22.11.2001 - 3 A 575/98
  • FG München, 12.06.2002 - 4 K 1371/02
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