Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1204   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,50717
BGBl. I 2001 S. 1204 (https://dejure.org/2001,50717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,50717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 25.06.2001, Seite 1204
  • Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2001 - PKHB 2001)
  • vom 13.06.2001
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 10 B 259/01

    Beschwerde gegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung;

    Hiervon sind zunächst gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO i. V. m. der Bekanntmachung zu § 115 der ZPO vom 13. Juni 2001 (BGBl. I S. 1204) 689,- DM abzuziehen.
  • LSG Niedersachsen, 20.03.2002 - L 3/9 B 52/02
    Der Bedarf des Klägers im Sinne des § 115 ZPO setzt sich wie folgt zusammen: Der Grundfreibetrag für ihn und für seine Ehefrau in Höhe von jeweils 353 Euro (vgl. Bekanntmachung des BMJ vom 13.06.2001, BGBl. I 1204) und für die Kinder K., L. und M. in Höhe von jeweils 248 Euro (das Kind N. hat höhere eigene Einkünfte) ergibt zusammen umgerechnet 2.836 DM.
  • BVerwG, 19.11.2001 - 5 PKH 17.01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Weiter abzusetzen sind nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO i.V.m. der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2001 vom 13. Juni 2001 (BGBl I S. 1204) ein Freibetrag von 689 DM, nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO die Kosten der Unterkunft und Heizung und nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO Beträge für Versicherungen und Hilfskräfte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht