Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 2331   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,44017
BGBl. I 2001 S. 2331 (https://dejure.org/2001,44017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,44017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 12.09.2001, Seite 2331
  • Gesetz zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro (Siebtes Euro-Einführungsgesetz)
  • vom 09.09.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 03.04.2001   BT   Bei Umwelt-Gebühren grundsätzlich im Verhältnis 2:1 auf Euro umstellen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im

    Sie waren hinsichtlich ihrer Verpackungen an das Rücknahme- und Entsorgungssystem "Duales System Deutschland" angeschlossen und demzufolge von der gemäß § 8 Abs. 1 VerpackV (in der Fassung vom 9. September 2001, BGBl. I S. 2331) an sich bestehenden Pfanderhebungspflicht für Getränkeverpackungen nach § 9 Abs. 1 VerpackV 1998 befreit.
  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch

    Dies steht im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht nach der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. August 1998 (VerpackV 1998 <BGBl I S. 2379>, geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro vom 9. September 2001 <BGBl I S. 2331, 2332>) zum 1. Januar 2003.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 3 S 1915/01

    Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung;

    Für die geplante Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs der immissionsschutzrechtlich genehmigten Autoverwertung ist nach § 16 Abs. 1 BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.05.1990 (BGBl. I S. 880), zuletzt geändert durch Art. 1 Siebtes Euro-Einführungsgesetz vom 9.9.2001 (BGBl. I S. 2331) und Art. 49 Siebente Zuständigkeitsanpassungs-VO vom 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785), eine Genehmigung erforderlich, wenn die Änderung wesentlich ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - A 2 S 464/98

    Zweckverband, Austritt, Feststellung, Genehmigung, Grund, wichtiger, Abwasser,

    Grundsätzlich ist die Festlegung von Überwachungswerten für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Gewässer wasserrechtlich notwendig; denn nach § 13 WG LSA darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser nur erteilt werden, wenn dabei die nach § 7a Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) - WHG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1996 [BGBl I 1695), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.09.2001 (BGBl I 2331), erlassenen Verwaltungsvorschriften eingehalten werden, die die Mindestbedingungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer festschreiben.
  • OVG Hamburg, 08.12.2010 - 5 Bf 434/04

    Abwassergebühren bei Cross-Border-Leasing-Geschäft

    § 2 der Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr verstößt nicht gegen die bundesrechtliche Regelung des § 9 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG), die für den vorliegenden Rechtsstreit in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994 (BGBl. I S. 3370) in der durch Art. 19 Nr. 1 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331) geänderten Form anzuwenden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2005 - 2 S 1457/04

    Abwasserabgabe - Berücksichtigung der geschätzten Vorbelastung auch bei

    Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung ist § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG - hier anzuwenden i.d.F. d. Bek. v. 3.11.94 (BGBl. I S. 3370) sein, zuletzt geändert durch Art. 19 EuroUmstG v. 9.9.2001, BGBl. I S. 2331).
  • OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02

    Umfang der Rücknahmeverpflichtung für Verkaufsverpackungen, die auf höherer

    Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., macht gegen die Beklagte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit angeblichen Verstößen gegen die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21.08.1998 (BGBl I S. 2379), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 08.09.2001 (BGBl I S. 2331), sowie einen Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten geltend.
  • VG Oldenburg, 17.02.2005 - 5 B 5276/03

    Rechtmäßigkeit einer abfallrechtlichen Verfügung bezüglich der Vornahme von

    Für die Abgrenzung des Anwendungsbereiches des Abfallrechtes einerseits und des Bodenschutzrechtes andererseits ist zunächst von der Regelung des § 2 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderung und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG - vom 6. Februar 1988 {BGBl. I S. 618}, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. September 2001 {BGBl. I S. 2331}) auszugehen, wonach das BBodSchG auf Altlasten Anwendung findet.
  • VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02

    Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer

    WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1996, BGBl. I, 1695, im hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert am 09.09.2001, BGBl. I, 2331 Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), Fassung vom 13. Dezember 1996, BGBl. I, 1938, ber.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht