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   BGBl. I 2001 S. 2710   

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BGBl. I 2001 S. 2710 (https://dejure.org/2001,44253)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 31.10.2001, Seite 2710
  • Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze
  • vom 26.10.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 03.04.2001   BT   Überschuldeten Verbrauchern wirtschaftlichen Neuanfang erleichtern
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Denn Anlass der Einführung der Enthaftungserklärung war die zu beobachtende Praxis, dass Insolvenzverwalter/Treuhänder das Mietverhältnis nach § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO gekündigt haben, um die Kaution zur verwertbaren Masse ziehen zu können, auch wenn dem Mieter keine Pflichtverletzung zur Last fiel (BT-Drucks. 14/5680, S. 27).

    Die im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach Maßgabe der §§ 286 ff. InsO zu gewährende Restschuldbefreiung dient dem Ziel, dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen (BT-Drucks. 12/2443, S. 188; BT-Drucks. 14/5680, S. 11, 27; BGH, Urteil vom 17. September 2009 - IX ZR 63/09, NZM 2010, 359 Rn. 8).

  • BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15

    Insolvenzverfahren: Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution vom

    Mit der Einführung dieser Regelung durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) wollte der Gesetzgeber den Schuldner vor Obdachlosigkeit schützen, die drohte, wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners kündigte, um die Mietkaution für die Masse zu vereinnahmen.

    Zugleich sollte der Insolvenzverwalter weiterhin die Möglichkeit haben, die Masse von Belastungen aus dem Mietverhältnis freizustellen (vgl. BT-Drucks. 14/5680, S. 16, 27).

    Die dort geäußerte Annahme, eine von dem Schuldner gestellte Kaution falle nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses in die Masse (BT-Drucks. 14/5680, S. 27), entspricht der Rechtslage in den Fällen, in denen es nicht zu einer Enthaftungserklärung des Verwalters kommt.

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08

    Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse

    Die Revision ist der Auffassung, die §§ 850 ff ZPO seien im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur anwendbar, soweit in § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO (in der hier anwendbaren Fassung des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001, BGBl. I S. 2710) auf sie verwiesen werde.

    bb) Aus der Begründung des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 (BGBl. I S. 2710) ergibt sich nicht, dass der Gesetzgeber die Anwendung des § 850b InsO im Insolvenzverfahren ausschließen wollte (vgl. BT-Drucks. 14/6468 S. 17).

  • BGH, 16.06.2016 - IX ZR 114/15

    Anordnung des Schutzschirmverfahrens für eine insolvente GmbH: Begründung von

    Die Regelung in Abs. 3 Satz 2 betrifft ergänzend die Sozialversicherungsbeiträge, die nach § 175 Abs. 2 SGB III gegenüber dem Schuldner bestehen bleiben und nicht auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen (BT-Drucks. 14/5680, S. 25 f).

    Die Regelung war mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) in das Gesetz eingefügt worden, um aufgekommene Streitfragen zu § 55 Abs. 2 InsO zu klären (vgl. BT-Drucks. 14/5680, S. 25 f).

    Sollte der Schuldner dem starken vorläufigen Verwalter weitgehend gleichgestellt werden, ist nicht anzunehmen, dass für die Problematik des Abs. 3, die hier in gleicher Weise auftritt, etwas anderes gelten und die Gefahr des Scheiterns der Sanierung heraufbeschworen werden sollte, die § 55 Abs. 3 InsO gerade ausräumen will (vgl. BT-Drucks. 14/5680, aaO).

    Andernfalls hätte beim starken vorläufigen Insolvenzverwalter die Bundesagentur für Arbeit die übergegangenen Ansprüche als Masseverbindlichkeiten geltend machen und die Masse auszehren können, was häufig zur Masseunzulänglichkeit führen würde (BT-Drucks. 14/5680, S. 25).

    § 55 Abs. 3 InsO übernimmt die Formulierung des § 59 Abs. 2 KO, den man bei Schaffung der Insolvenzordnung zunächst für entbehrlich gehalten hatte (vgl. BT-Drucks. 14/5680, S. 26).

  • BGH, 19.12.2019 - IX ZR 53/18

    Erfassen einer Verbindlichkeit des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen

    (a) Nach der amtlichen Begründung des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG) vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) war es der Wille des Gesetzgebers, dem Interesse des Schuldners Rechnung zu tragen, möglichst frühzeitig darüber informiert zu werden, welche Forderungen nicht von einer Restschuldbefreiung erfasst werden (BT-Drucks. 14/5680 S. 29 Nr. 20).
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14

    Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur

    In der Gesetzesbegründung ist dazu ausgeführt, nach der Konzeption der in §§ 4a ff InsO neu entwickelten Stundungslösung solle ein Einsatz öffentlicher Mittel nur erfolgen, wenn der Schuldner auch unter Heranziehung des während des Verfahrens erlangten Neuerwerbs (während der gesamten Entschuldungsphase) nicht in der Lage sei, die Verfahrenskosten abzudecken (Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 28. März 2001, BT-Drucks. 14/5680 S. 28 zu Nummer 16; Pick, Plenarprotokoll 14/164 des Deutschen Bundestages, 164. Sitzung vom 5. April 2001, Seite 16094 D).

    Da das Restschuldbefreiungsverfahren eng mit dem Insolvenzverfahren verknüpft sei und von insolvenzrechtlichen Grundsätzen geprägt werde, sei es gerechtfertigt, das Vorwegbefriedigungsrecht der Massegläubiger aus § 53 InsO hinsichtlich der gestundeten Verfahrenskosten auch bei Verteilungen durch den Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode anzuwenden (Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 28. März 2001, BT-Drucks. 14/5680 aaO).

  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 220/06

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur nachträglichen Berücksichtigung von

    Erst an den unterlassenen Widerspruch des ordnungsgemäß belehrten Schuldners kann aber nach dem Zweck des § 175 Abs. 2 InsO, den unkundigen Schuldner vor Rechtsverlust zu schützen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2001, BT-Drucks. 14/6468 S. 18), im Insolvenzverfahren die Rechtskraft einer Tabellenfeststellung des Rechtsgrundes gegen den Schuldner entsprechend § 178 Abs. 3 InsO geknüpft werden, von der Insolvenzverwalter und Insolvenzgläubiger nicht berührt sind.

    Die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 28. März 2001 hat zum Vorschlag des § 174 Abs. 2 InsO angemerkt, das Privileg des Gläubigers einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung gemäß § 302 Nr. 1 InsO n.F. lasse sich "verfahrenstechnisch" wie ein Konkursvorrecht alten Rechts behandeln (BT-Drucks. 14/5680 S. 27).

    Die neu geschaffene Möglichkeit, den Rechtsgrund des Vorsatzdelikts einer angemeldeten Insolvenzforderung im Verfahren festzustellen, verändert die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl I S. 2710) gegebenen Parteirollen beim Streit um die Grenzen der Restschuldbefreiung, so wie sie schon nach § 302 Nr. 1 InsO a.F. bestanden, nicht.

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 124/08

    Erfordernis einer Klagefristeinhaltung i.R.e. Feststellungsklage des Gläubigers

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Anschluss an die Materialien zu dem am 1. Dezember 2001 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I, S. 2710) für wünschenswert erachtet, den zwischen den Beteiligten umstrittenen Charakter der Forderung möglichst frühzeitig zu klären, damit nicht die Ungewissheit andauert, ob trotz der vom Schuldner angestrebten Restschuldbefreiung die betreffende Forderung tituliert und durchgesetzt werden kann oder nicht (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO; v. 18. Januar 2007, aaO S. 266 Rn. 11 und die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes vom 26. Oktober 2001, BT-Drucks. 14/5680 S. 27 f).

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfes für das Gesetz vom 26. Oktober 2001 dargelegt hat, der Streit um das Vorliegen einer Ausnahme von der Restschuldbefreiung gemäß § 302 Nr. 1 InsO sei entsprechend einem Vorrechtsstreit nach § 146 KO auszutragen (BT-Drucks. 14/5680 S. 27).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Die von § 295 InsO (tatsächlich oder scheinbar, vgl. Ahrens aaO) in Bezug genommene Vorschrift des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO ist jedoch nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001, BGBl. I S. 2710) geändert worden.

    Ihm sollte dadurch geholfen werden, dass die Wohlverhaltensperiode von sieben auf sechs Jahre abgekürzt wurde und die Laufzeit der Abtretung nicht erst mit der Aufhebung, sondern bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begann (BT-Drucks. 14/6468, S. 18).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Durch das Gesetz zur Änderung der InsO und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl I S 2710) ist § 114 Abs. 1 InsO mit Wirkung vom 1. Dezember 2001 zwar insoweit geändert worden, als die dort genannte Frist von drei auf zwei Jahre verkürzt wurde.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09

    Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen

  • BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung:

  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 44/13

    Restschuldbefreiung: Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 29/08

    Unterbrechung eines Gläubigeranfechtungsprozesses durch Eröffnung eines

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 44/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren wegen der Anmeldung einer

  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 215/08

    Ausübung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit eines Gesellschafters

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 118/07

    Rechtsfolgen insolvenzrechtlich unzulässiger Verrechnung durch die

  • BGH, 22.10.2015 - IX ZB 3/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Gerichtliche Hinweispflichten für den Schuldner zur

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 74/07

    Haftung der Staatskasse für Ausfälle des Insolvenzverwalters aufgrund der

  • BGH, 13.02.2020 - IX ZB 39/19

    Ausschluss der Stundung der Verfahrenskosten bei Bestehen von Verbindlichkeiten

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 7 U 198/11

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, dass eine zur Insolvenztabelle

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 38/08

    § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung ( InsO ) als ausreichende gesetzliche

  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07

    Insolvenzverfahren: Klage auf Feststellung der Forderung aus einer vorsätzlich

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 209/03

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06

    Vergütungsansprüche des Sequesters gegen den Schuldner bei Nichteröffnung des

  • LG Berlin, 21.04.2016 - 19 T 27/16

    Insolvenz eines Wohnraummieters: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der

  • BVerwG, 12.04.2013 - 9 B 37.12

    Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; Gewerbesteuer;

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZA 23/08

    Kontrolle des Treuhänders hinsichtlich des Widerrufs von Lastschriften durch das

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 77/06

    Beauftragung des Treuhänders mit einer Insolvenzanfechtung

  • BGH, 21.05.2004 - IX ZB 274/03

    Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 530/02

    Anfechtung der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 63/09

    Zulässigkeit der Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer

  • KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20

    Zahlung der Untermiete an Schuldner/Hauptmieter schuldbefreiend?

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 149/05

    Anforderungen an die Form der Entscheidung über den Stundungsantrag des

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06

    Beginn und Ende der Wohlverhaltensphase im vor dem 01.12.2001 eröffneten

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZA 34/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Zugehörigkeit nach dem Widerruf

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZA 35/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Zugehörigkeit nach dem Widerruf

  • OLG Hamm, 04.11.2011 - 15 W 698/10

    Verfügungsbefugnis des Treuhänders hinsichtich der rechtsgeschäftlichen

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZA 49/08

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mangels rechtzeitiger Anbringung eines

  • AG Köln, 19.09.2002 - 71 IN 292/02

    Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung i.R.e. Insolvenzverfahrens

  • LSG Berlin, 14.03.2003 - L 5 RJ 1/02

    Rechtmäßigkeit einer Verrechnung im Insolvenzverfahren; Verrechnung von

  • LG Mönchengladbach, 31.05.2006 - 5 T 177/06

    Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten vor Versagung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 1 B 27.08

    Keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle für Verein, der sich über

  • BGH, 14.02.2013 - IX ZB 13/11

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Qualifizierung von erkennbar unrichtigen

  • LG Bochum, 16.09.2005 - 10 T 108/04
  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 VA 2/04

    Verfahrensrecht: Anfechtbarkeit eines Justizverwaltungsakts; Akteneinsichtsrecht

  • AG Köln, 21.03.2002 - 72 IN 494/01

    Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren im Rahmen der Verschuldensstruktur eines

  • LG Freiburg, 12.02.2003 - 4 T 308/02

    Kostenstundung im Insolvenzverfahren: Abweisung wegen der Möglichkeit der

  • LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07

    Insolvenz des Mitglieds einer Wohnungsbaugenossenschaft: Wirksamkeit der

  • LG Kempten, 14.10.2015 - 43 T 713/15

    Zuordnung eines Kautionsrückzahlungsanspruchs nach Enthaftungserklärung

  • LG Wuppertal, 09.07.2012 - 6 T 208/12

    Anspruch eines Treuhänders gegen die Staatskasse für seine noch offene Vergütung

  • KG, 17.06.2008 - 1 W 425/05

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts bei Verhandlungen mit dem einzigen Gläubiger

  • AG Düsseldorf, 14.08.2007 - 503 IN 301/06

    Voraussetzungen der Stundung von Verfahrenskosten im

  • LG Köln, 10.02.2005 - 2 O 651/03

    Ausgenommene Forderungen bei der Erteilung einer Restschuldbefreiung; Vorliegen

  • LG Frankfurt/Oder, 03.06.2008 - 6a S 175/07

    Kündigungsrecht eines Insolvenzverwalters/Treuhänders bzgl. des

  • AG Berlin-Köpenick, 20.12.2012 - 17 C 304/12

    Mieterinsolvenz: Ansprüche des Vermieters gegen Insolvenzverwalter?

  • AG Gera, 09.03.2011 - 8 IK 564/10

    Ernsthaftes, ausdauerndes und rückhaltloses Bemühen um eine Erwerbstätigkeit als

  • LG Bonn, 29.05.2009 - 6 T 115/09

    Zuständigkeit, Insolvenzgericht, Lohnabtretung

  • LG Gera, 31.05.2011 - 5 T 148/11

    Kein ausreichendes Bemühen eines arbeitslosen Schuldners um eine angemessene

  • AG Ansbach, 27.08.2008 - 2 IK 349/07

    Test Jana

  • LG Freiburg, 12.05.2003 - 4 T 60/03

    Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren: Verkürzung der Wohlverhaltensperiode

  • AG Göttingen, 18.06.2002 - 74 IN 156/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LG Bonn, 08.10.2007 - 6 T 321/07
  • AG Hamburg, 29.12.2004 - 68b IK 31/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LG Dresden, 27.05.2003 - 5 T 303/02

    Antrag auf Anerkennung von Steuerberaterkosten als aus der Staatskasse zu

  • LG Berlin, 04.03.2010 - 85 T 99/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Falle der Stundung der Kosten des

  • LG Erfurt, 15.08.2008 - 1 T 356/08

    Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens bei unklaren Vermögensverhältnissen und

  • LG Leipzig, 12.02.2007 - 12 T 1117/06
  • AG Düsseldorf, 20.01.2006 - 513 IK 178/05

    Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten für ein

  • LG Bochum, 06.08.2004 - 10 T 50/04
  • AG Schwerte, 05.08.2004 - 3 IIa 273/02
  • AG Bielefeld, 05.01.2005 - 15 C 779/04
  • LG Aachen, 14.07.2004 - 6 T 81/04

    Versagung der Restschuldbefreiung

  • VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02

    Erholungsurlaub; Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Vorwegnahme der

  • LG Gera, 31.05.2011 - 8 T 148/11

    Monatlich vier Bewerbungen als Bemühen eines arbeitslosen Schuldners um eine

  • AG Stendal, 15.09.2007 - 64 UR II (T) I 1367/06

    Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle als andere Möglichkeit für eine Hilfe

  • LG Gera, 30.05.2002 - 5 T 185/02

    Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt;

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