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   BGBl. I 2001 S. 3319   

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BGBl. I 2001 S. 3319 (https://dejure.org/2001,49026)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 07.12.2001, Seite 3319
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes
  • vom 04.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 10.10.2001   BT   Regierung will Religionsprivileg beim Vereinsgesetz abschaffen
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    4. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319), durch welches das so genannte Religionsprivileg im Vereinsgesetz (im Folgenden: VereinsG) gestrichen worden ist, hat das Bundesministerium des Innern den Beschwerdeführer zu 1, den Kalifatstaat des Metin Kaplan, einen Ausländerverein im Sinne des § 14 Abs. 1 VereinsG, und die diesem gehörende Beschwerdeführerin zu 2, einen ausländischen Verein im Verständnis des § 15 Abs. 1 VereinsG, verboten.
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02

    Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.

    a) Die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern ist hinsichtlich des Klägers nach § 14 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) vom 5. August 1964, hier anzuwenden in der Fassung der Änderung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319) VereinsG , gegeben.
  • BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 5.02

    Erstreckung des Verbots eines Vereins auf alle eingegliederten Organisationen -

    19 Auch Religionsgemeinschaften, die seit In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319) am 8. Dezember 2001 dem Vereinsgesetz unterfallen, können Teilorganisationen aufweisen.
  • BVerwG, 10.01.2003 - 6 VR 13.02

    Verbot einer Teilorganisation der Religionsgemeinschaft Kalifatsstaat unter der

    10 Auch Religionsgemeinschaften, die seit In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319) am 8. Dezember 2001 dem Vereinsgesetz unterfallen, können Teilorganisationen aufweisen.
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 9.02

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Vereins "Kalifatsstaat"

    13 Auch Religionsgemeinschaften, die seit In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319) am 8. Dezember 2001 dem Vereinsgesetz unterfallen, können Teilorganisationen aufweisen.
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 3.02

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Vereins "Kalifatsstaat"

    13 Auch Religionsgemeinschaften, die seit In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319) am 8. Dezember 2001 dem Vereinsgesetz unterfallen, können Teilorganisationen aufweisen.
  • VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 A 06.52

    Verbot des Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe

    Da durch das Erste Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 8. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319) das frühere Religionsprivileg entfallen ist, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch eine Religionsgemeinschaft auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden, wenn sie sich in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat oder den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet (BVerwG vom 27.11.2002, a.a.O.).
  • VG Bremen, 21.06.2006 - 6 K 2036/05

    Vorbereitungsdienst Lehramt

    Die Ausübung der Glaubensfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 GG wird zwar grundsätzlich vorbehaltlos - d.h. ohne Einschränkungsmöglichkeit durch ein Gesetz - aber nicht schrankenlos gewährt (vgl. etwa zum Wegfall des Religionsprivilegs bei Vereinen durch das Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes v. 04.12.2001 (BGBl I, S. 3319) gebilligt durch BVerfG, B. v. 02.12.2003 - 1 BvR 536/03 - Juris).
  • BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 12.02

    Erstreckung des Verbots eines Vereins auf alle eingegliederten Organisationen;

    17 Auch Religionsgemeinschaften, die seit In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl I S. 3319) am 8. Dezember 2001 dem Vereinsgesetz unterfallen, können Teilorganisationen aufweisen.
  • VG Sigmaringen, 11.12.2001 - 6 K 1905/01

    Vereinsverbot: richterliche Durchsuchungsanordnung

    Zunächst war der Antragsteller nach § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Abs. 2 Satz 1 VereinsG vom 05.08.1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2001 (BGBl. I S. 3319), befugt, einen Antrag auf Durchsuchung zu stellen.
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