Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3513   

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BGBl. I 2001 S. 3513 (https://dejure.org/2001,40577)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 17.12.2001, Seite 3513
  • Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
  • vom 11.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 06.03.2001   BT   Zivilrechtlichen Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern
  • 18.06.2001   BT   Anhörung zum verbesserten Schutz von Frauen vor Gewalt
  • 20.06.2001   BT   Experten bewerten Pläne zur Verbesserung der Lage von Gewaltopfern positiv
  • 17.10.2001   BT   Frauen vor Gewalt und unzumutbaren Belästigungen schützen

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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), geändert durch Artikel 25 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1046), durch Artikel 10 Nr. 7 Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1149) sowie durch Artikel 11 Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513),.

    Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 266) in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 3513) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Dies betreffe die Neuregelung des Art. 17 a EGBGB (ab dem 1. Januar 2002 Art. 17 b EGBGB; geändert durch Art. 10 Gesetz vom 11. Dezember 2001, BGBl I S. 3513), der mit seinem Verweis auf Art. 10 Abs. 2 EGBGB eine Zuständigkeit des Standesbeamten bestimme und deshalb zustimmungsbedürftig sei, weil er dem Standesbeamten eine rechtlich und qualitativ neue Verwaltungstätigkeit zuweise.

  • BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13

    Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des

    In der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/5429) wird zu § 4 GewSchG ausgeführt, der Verstoß gegen gerichtliche Schutzanordnungen nach § 1 GewSchG solle strafbewehrt sein.

    Stelle sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung durch das Strafgericht heraus, dass sie nicht hätte ergehen dürfen, etwa weil der Täter die der Anordnung zugrunde gelegte Tat nicht begangen habe, sei der Tatbestand nicht erfüllt (BT-Drucks. 14/5429 S. 32).

    Es solle deshalb klar gestellt werden, dass das Strafgericht bei der Anwendung des § 4 GewSchG nicht überprüfen könne, ob die vollstreckbare gerichtliche Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder 3 GewSchG rechtmäßig ergangen sei, sondern lediglich, ob sie wirksam ergangen sei (BT-Drucks. 14/5429 S. 39).

    Die Strafbewehrung eines Verstoßes gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG in § 4 GewSchG soll einerseits dazu dienen, im Interesse der Opfer die Effektivität der gerichtlichen Schutzanordnung zu verbessern (BTDrucks. 14/5429 S. 21).

  • OLG Hamm, 25.04.2013 - 2 UF 254/12

    Bedrohungen über Facebook rechtfertigen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

    Dann kann ausnahmsweise auch eine unbefristete Anordnung in Betracht kommen, um das Opfer wegen der Unzumutbarkeit des Umgangs mit dem Täter zu schützen, wofür auch die Gesetzesmaterialien streiten, denen zufolge der Gesetzgeber zumindest die Möglichkeit eines unbefristeten Verbotes nicht ausgeschlossen sehen wollte (BT-Drucks. 14/5429, S. 28).
  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04

    Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher

    Diese dem Wortlaut und dem prozessökonomisch bestimmten Zweck der nur entsprechende Anwendung findenden Norm verpflichtete Gesetzesauslegung findet eine nachdrückliche Bestätigung in der Gesetzeshistorie und den nichts Gegenteiliges verlauten lassenden Gesetzesmaterialen zur gleichsam en passant mit Art. 4 Nr. 7 des so genannten Gewaltschutzgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3513, 3515) zum 1. Januar 2002 neu in die Zivilprozessordnung eingefügten Regelung des § 621 g ZPO.
  • OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 17 UF 142/14

    Zuweisung einer Ehewohnung: Beeinträchtigung des Kindeswohls; Belehrung über

    Geht man mit der wohl h. M. davon aus, dass § 1361 b BGB für den Fall, dass es sich um Eheleute handelt und diese getrennt leben oder getrennt zu leben beabsichtigen, die speziellere Norm ist, die § 2 GewSchG vorgeht (MüKoBGB/Weber-Monecke, 6. Aufl. 2013, § 1361 b Rn. 2; Voppel in Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2012 - § 1361 b Rn. 88; Brudermüller, FamRZ 2003, 1705, 1707; Lorenz in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 200 FamFG Rn. 4; BTDrs 14/5429, S 21; OLG Naumburg, BeckRS 2009, 29089), war § 1361 b BGB von Anfang an für das hiesige Verfahren streitentscheidend.
  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig

    Es wird deutlich, dass der Gesetzgeber ausschließlich Konstellationen vor Augen hatte, die denen des Gewaltschutzgesetzes (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen vom 11. Dezember 2001, BGBl. I S. 3513) bzw. der Nachstellung gemäß § 238 StGB gleichen, die betroffene Person und der Störer also entweder in engen sozialen Beziehungen stehen oder sich zumindest - wenn auch nicht unbedingt namentlich - kennen.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - (BVerfGE 105, 313) zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513) ausgeführt, dem Gesetzgeber sei es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2010 - 6 UF 102/10

    Gewaltschutzsache: Erforderlichkeit der Befristung einer Gewaltschutzanordnung

    Damit steht die vom Gesetzgeber - sowohl bezüglich einstweiliger Anordnungen als auch hinsichtlich von Hauptsacheentscheidungen - in § 1 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 GewSchG eröffnete Möglichkeit der - erforderlichenfalls mehrmaligen - Fristverlängerung, wenn auch nach Ablauf der ursprünglich gesetzten Frist weitere Verletzungen der Rechtsgüter des Verletzten zu befürchten sind (vgl. BT-Drucks. 14/5429, S. 28), in Einklang, zumal der Gesetzgeber durch den Begriff der "Vorläufigkeit" in § 49 Abs. 1 FamFG den Gesichtpunkt des Außerkrafttretens der einstweiligen Maßnahme besonders betonen wollte (so ausdrücklich BT-Drucks. 16/6308, S. 199), was auch in § 56 Abs. 1 FamFG Niederschlag gefunden hat.

    Denn ein solcher Ausnahmefall, der nach einer teilweise vertretenen Auffassung bei besonderen Einzelfallumständen - jedenfalls im Rahmen einer Hauptsacheentscheidung - eine unbefristete Gewaltschutzanordnung zu rechtfertigen vermag (OLG Celle, NJW 2007, 1606 [für besonders schwere Gewaltdelikte]; AnwK-BGB/Heinke, 1. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 21; Müko-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 25; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 12 [besonders schwerwiegende Taten wie Tötungs- oder Sexualdelikte]; jurisPK-BGB/Leis, 4. Aufl., § 1 GewSchG, Rz. 37 [besonders schwere Gewaltdelikte]; Völker, jurisPR-FamR 17/2005, Anm. 6) - wofür auch die Gesetzesmaterialien streiten, denen zufolge der Gesetzgeber zumindest die Möglichkeit eines unbefristeten Verbotes nicht ausgeschlossen sehen wollte (BT-Drucks. 14/5429, S. 28: "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird es daher im Regelfall geboten sein, die ausgesprochenen Verbote zu befristen") -, lag weder im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung vor, noch ist er nach dem sich in der Beschwerdeinstanz darbietenden Sach- und Streitstand gegeben.

    In diesen Fällen kann eine längere Dauer der Schutzmaßnahmen angeordnet werden als bei einer einmaligen Rechtsgutsverletzung, deren Schwere ebenfalls eine längere Dauer der Verbote rechtfertigen kann (vgl. BT-Drucks. 14/5429, S. 28).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - (BVerfGE 105, 313) zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513) ausgeführt, dem Gesetzgeber sei es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09

    Anspruch auf Unterlassung einer persönlichen Kontaktaufnahme eines Dienstleisters

    Dies kommt auch in den gesetzlichen Regelungen des § 1 Abs. 2 GewSchG und des § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB zum Ausdruck, die Teilbereiche des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützen (vgl. BT-Drucks. 14/5429, S. 17 f.; Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 1 GewSchG Rn. 4; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 238 Rn. 2).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2010 - 9 U 536/09

    Verbleiben eines Ehegatten in einem Hausanwesen: Anspruch des weichenden

  • OLG Brandenburg, 20.05.2016 - 13 UF 15/16

    Zulässigkeit von Rechtsweg und Verfahrensart: Gewaltschutzmaßnahmen bei

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 6 UF 38/10

    Gewaltschutzanordnung: Erforderlichkeit der Befristung einer einstweiligen

  • AG Biedenkopf, 19.07.2002 - EA Nr. I 3 F 162/02
  • VG Stuttgart, 05.03.2009 - 5 K 756/09

    Bestimmtheitserfordernis einer Wohnungsverweisung mit Aufenthaltsverbot

  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02

    Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06

    Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen

  • OLG Jena, 25.02.2008 - 11 Sa 1/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts; Nutzungsentschädigung für Ehewohnung bei

  • VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04

    Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt

  • OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 5 WF 82/03
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung

  • OLG Zweibrücken, 02.04.2003 - 6 WF 162/02

    Gerichtliche Entscheidung über Kosten und Auslagen im isolierten

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 2 WF 371/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - L 4 RA 47/01

    Rentenversicherung

  • OLG München, 26.07.2007 - 16 UF 1164/07

    Zuweisung einer im Alleineigentum der Ehefrau stehenden Ehewohnung an die

  • AG Saarbrücken, 07.05.2002 - 40 F 140/02

    Ist ein erträgliches Nebeneinander der Eheleute in der gemeinsamen Wohnung noch

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 ZB 17.505

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der

  • OLG Köln, 27.11.2002 - 4 UF 242/02
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
  • OLG Nürnberg, 28.10.2002 - 7 WF 2369/02

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 10 CE 12.1171

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

  • VG Karlsruhe, 24.08.2004 - 6 K 2228/04

    Konkurrenzverhältnis der Regelungen des Gewaltschutzgesetzes zur allgemeinen

  • VG Karlsruhe, 29.08.2003 - 11 K 2529/03

    Die Dauer des Platzverweises ist abhängig von der Dauer der Erreichbarkeit

  • VG München, 09.05.2012 - M 7 S 12.2150
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