Gesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 3879 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 24.12.2001, Seite 3879
- Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung
- vom 20.12.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 04.10.2001 BT Strafverfolgungsbehören sollen Auskunft über Telefonverbindungen erhalten
- 07.11.2001 BT Auch Verfassungsschutz soll Auskunft über Telekommunikationsdaten erhalten
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
Einer Übergangsregelung bedarf es aus denselben Gründen auch bezüglich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung des § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG, die gegenüber der derzeitigen Praxis - an der sich der Gesetzgeber bei seinen verschiedenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung orientiert hat (vgl. BTDrucks 14/7008, S. 7;… 16/5846, S. 26 f.;… 16/6979, S. 46) - im Umgang mit der Norm erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. - LG Offenburg, 17.04.2008 - 3 Qs 83/07
Kundendaten zur IP-Adresse sind Bestandsdaten
Die Bundesregierung war dabei immer schon der Auffassung, dass es sich bei den hinter dynamischen IP - Adressen stehenden Daten um Bestandsdaten handelt (vgl. nur die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 01.10.2001, Bundestags- Drucksache 14/7008, Seite 7, zu § 100 g Abs. 3 StPO). - LG Stuttgart, 04.01.2005 - 13 Qs 89/04
Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten im Ermittlungsverfahren: Pflicht …
Dort (vgl. BT-Drucks. 14/7008 S.7) ist ausgeführt, in § 100 g Abs. 3 StPO würden die dem Auskunftsanspruch unterfallenden Telekommunikationsverbindungsdaten abschließend aufgezählt.
- LG Hamburg, 23.06.2005 - 631 Qs 43/05
Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs gegen …
Dort (vgl. BT-Drucks. 14/7008 S.7) ist ausgeführt, in § 100 g Abs. 3 StPO würden die dem Auskunftsanspruch unterfallenden Telekommunikationsverbindungsdaten abschließend aufgezählt. - LG Rottweil, 05.08.2004 - 3 Qs 105/04
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung einer …
Im übrigen zielt die Maßnahme nicht auf die Gewinnung von Erkenntnissen über Kommunikationsinhalte ab und erreicht deshalb die Eingriffstiefe von Maßnahmen nach § 100 a StPO bei weitem nicht (vgl. BT-Drucks. 14/7258 S. 1-2). - LG Köln, 25.06.2008 - 111 Qs 172/08
Verpflichtung eines Internetproviders zur Mitteilung der IP-Adresse eines Nutzers …
Dort (vgl. BT-Drucks. 14/7008 S. 7) ist ausgeführt, in § 100g Abs. 3 StPO würden die dem Auskunftsanspruch unterfallenden Telekommunikationsverbindungsdaten abschließend aufgezählt. - LG Hechingen, 19.04.2005 - 1 Qs 41/05
Pflicht des Internet-Access-Providers zur Benennung eines diesem bekannten …
Bereits in ihrem Auskunftsersuchen vom 7. März 2005 hat die Staatsanwaltschaft hierzu folgendes ausgeführt: "Aus den Materialien (vgl. BT-Drs. 14/7008 S.7) ergibt sich weiter die Auffassung des Gesetzgebers, bei dem Namen einer "hinter einer" IP-Adresse stehenden Person handele "es sich jedoch um Bestandsdaten im Sinne von § 2 Nr. 3 TDSV, die gegenwärtig von den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis über § 89 Abs. 6 TKG (alte Fassung, entspricht § 113 TKG neu) abgefragt werden" können (…vgl. zum ganzen auch Meyer-Goßner, StPO, a.a.O. Rdnr.4 zu § 100 g StPO).