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   BGBl. I 2001 S. 1215   

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BGBl. I 2001 S. 1215 (https://dejure.org/2001,37606)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 27.06.2001, Seite 1215
  • Gesetz zur Umstellung von Vorschriften im land- und forstwirtschaftlichen Bereich auf Euro (Fünftes Euro-Einführungsgesetz)
  • vom 25.06.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 16.11.2000   BT   IM LANDWIRTSCHAFTLICHEN FACHRECHT AUF EURO UMSTELLEN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Arnsberg, 28.11.2003 - 3 K 4068/02
    Ebenso wenig sind Anhaltspunkte für die Annahme gegeben, dass der Beklagte gegenüber dem Kläger wegen der durch diesen unterlassenen - schlichten - Meldung ein Bußgeldverfahren gemäß § 19 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes vom 2. September 1975 in der hier anzuwendenden Fassung vom 25. Juni 2001 - BGBl. I S. 1215, 1217 - (TierKBG) eingeleitet hat oder noch einzuleiten gedenkt, zumal in § 19 Abs. 1 Nr. 4 TierKBG nur § 9 Abs. 1 TierKBG, nicht aber auch § 9 Abs. 3 TierKBG genannt ist; hinsichtlich § 19 TierKBG hat der Beklagte (in seinem Schreiben an die Widerspruchsbehörde vom 15. August 2002) - lediglich - ausgeführt, dass ein parallel geführtes Ermittlungsverfahren nach § 19 TierKBG zu keinem Hinweis auf einen Tatverdächtigen geführt habe.

    Um einen derartigen Bereich handelt es sich vorliegend, da das betreffende Areal - den diesbezüglichen Darlegungen des Klägers hat der Beklagte nicht widersprochen, und sie werden durch die in den Verwaltungsvorgängen des Beklagten befindlichen Fotos (vgl. Bl. 10 f. der Beiakte Heft 2) bestätigt - als Wald im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037) in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1215, 1220) - BWaldG - und des § 1 LFoG einzustufen ist mit der Folge, dass für das in Rede stehende Gebiet ein Waldbetretungsrecht gemäß § 14 BWaldG i.V.m. §§ 2 ff. LFoG besteht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung

    Auch § 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1215) schütze nach seiner Zweckbestimmung nicht nur das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch dessen Leben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02

    Existenz einer gesetzlichen Grundlage für die steuerliche Anknüpfung an

    (3) Ein gefährlicher Hund, für den das Haltungsverbot nicht gilt, darf nur von einer Person gehalten werden, die die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt oder den Hund auf Grund einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Fünften Euro-Einführungsgesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1215), halten darf.
  • VG Köln, 24.06.2010 - 13 K 5847/09

    Veranlagung eines Betriebes der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft zu den

    In Ausfüllung dieser Verordnungsermächtigung war die Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 1994 (BGBl. I S. 1456) ergangen, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1215 - AbsFondsGBeitrV).
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