Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 2992   

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https://dejure.org/2001,42423
BGBl. I 2001 S. 2992 (https://dejure.org/2001,42423)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 14.11.2001, Seite 2992
  • Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)
  • vom 10.11.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 15.05.2001   BT   Gebühren im Wirtschaftsrecht auf den Euro umstellen
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 25.03

    Recht auf Einsicht in einen Bericht; Entlastung; Rechnungsprüfung; Funktionale

    Das angefochtene Urteil beruht auf einer Verletzung des § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ) - IHKG -, geändert durch Art. 6 des Neunten Euro-Einführungsgesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992), nunmehr in der durch Art. 95 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304 ) bestehenden Fassung.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

    Nach In-Kraft-Treten der Änderung der Spielverordnung durch Art. 9 Nr. 1 des Neunten Euro-Einführungsgesetzes vom 10. November 2001 (BGBl I S. 2992) am 1. März 2002 (Art. 54 des Neunten Euro-Einführungsgesetzes) ist eine Anhebung des Orientierungswertes auf etwa 58 /h angemessen, nachdem die Mindestspieldauer für Spielgeräte nach § 33 c auf 12 Sekunden reduziert und der Einsatz auf 0, 20 festgesetzt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 A 4282/02

    Vollversammlungsmitglied der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer hat

    (2) Eine Anspruchsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Einsichtnahme ergibt sich ferner nicht aus dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956 (BGBl. I 920), zuletzt geändert durch Art. 6 des Neunten Euro-Einführungsgesetzes vom 10.11.2001 (BGBl. I 2992) - IHKG -.
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