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   BGBl. I 2001 S. 3702   

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BGBl. I 2001 S. 3702 (https://dejure.org/2001,42458)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 20.12.2001, Seite 3702
  • Sechstes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Sechstes Besoldungsänderungsgesetz - 6. BesÄndG)
  • vom 14.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 17.10.2001   BT   Bundesregierung will Soldaten besser bezahlen
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    der Verfassungsmäßigkeit der Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R) des Bundesbesoldungsgesetzes in der vom 1. Januar 1996 (BGBl I S. 262) bis zum 31. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702 geltenden Fassung betreffend die Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts an einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk.

    Erst mit Wirkung vom 1. Januar 2002 (Art. 15 Abs. 1 6. BesÄndG) ist durch Art. 1 Nr. 24 lit. c und lit. d des Sechsten Besoldungsänderungsgesetzes vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702 ) der Präsident des Landesarbeitsgerichts an einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk in die Besoldungsgruppe R 8 eingestuft worden.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08

    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des

    In dem genannten Zeitraum hatte diese Vorschrift unterschiedliche Fassungen, die sich mit Wirkung vom 1. Juli 1997 aus der Bekanntmachung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 16. Mai 1997 (BGBl. I S. 1065, ber. S. 2032), mit Wirkung vom 1. Januar 1999 aus Art. 24 Abs. 1, Art. 5 Nr. 22 Buchst. i des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) und ab dem 1. Januar 2002 aus Art. 1 Nr. 23 Buchst. c des Sechsten Besoldungsänderungsgesetzes vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702) ergaben.
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

    Ab dem Zeitpunkt der Entbindung erhält der Wahlbeamte auf Zeit für den laufenden Monat und die folgenden drei Monate seine vollen Dienstbezüge weiter (§ 4 Abs. 1 und 3 BBesG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2001 BGBl I S. 3702).
  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 1 R 27/06

    Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei oder mehr Kindern; Jahre 2004 -

    In den Folgejahren seien die Beträge des Familienzuschlages für dritte und weitere Kinder mehrfach erhöht worden, so durch das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I, 1786) für das Jahr 2001, durch das 6. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702) ab 2002 sowie durch das BBVAnpG 2003/2004 (BGBl. I, 1798).

    Was die vom Beklagten im Einzelnen dargestellten Erhöhungen der kinderbezogenen Besoldungsbestandteile betrifft, die für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für die Jahre 1999 und 2000 um je 200 DM (= 102, 25 EUR) vgl. Art. 9 § 2, Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 vom 19.11.1999 (BGBl. I, 2198 ff.), für das Jahr 2001 um je 203, 60 DM (= 104, 10 EUR) vgl. Art. 5, 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I, 1786 ff.), ab dem 01. Januar 2002 um je 106, 39 EUR vgl. Art. 12 § 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702 ff.) und zum 01.04.2003, zum 01.04.2004 sowie zum 01.08.2004 um zusammengefasst 230, 58 EUR vgl. Art. 1 Nrn. 2, 6, Art. 2 Nrn. 1, 3, Art. 3 Nrn. 1, 2 und Art. 21 Abs. 2, 5 und 6 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10.09.2003 (BGBl. I, 1798 ff.) vorgenommen wurden, muss gesehen werden, dass der Familienzuschlag nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Berechnungsmodell für die jeweiligen Kalenderjahre bereits in voller Höhe bei der Berechnung der zu vergleichenden Nettoeinkommen von Beamten derselben Besoldungsgruppe mit zwei Kindern einerseits und drei oder mehr Kindern andererseits berücksichtigt wird.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag;

    Die Vorschrift lautete in der für den Abordnungszeitraum maßgeblichen Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702 ): "Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.".

    Um auch den Besonderheiten der Zollverwaltung Rechnung zu tragen und "allen mit der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben betrauten Zollbeamten die Zulage gewähren zu können" (BTDrucks 14/7097 S. 17), ist mit dem Sechsten Besoldungsänderungsgesetz vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702) der an die konkrete Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben anknüpfende Zulagentatbestand eingefügt worden.

  • OVG Saarland, 23.03.2007 - 1 R 28/06

    Amtsangemessene Alimentierung kinderreicher Beamter

    In den Folgejahren seien die Beträge des Familienzuschlages für dritte und weitere Kinder mehrfach erhöht worden, so durch das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I, 1786) für das Jahr 2001, das 6. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702) ab 2002 sowie durch das BBVAnpG 2003/2004 (BGBl. I, 1798).

    Was die vom Beklagten im Einzelnen dargestellten Erhöhungen der kinderbezogenen Besoldungsbestandteile betrifft, die für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für die Jahre 1999 und 2000 um je 200.- DM (= 102, 25 EUR) vgl. Art. 9 § 2, Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 vom 19.11.1999 (BGBl. I, 2198 ff.), für das Jahr 2001 um je 203, 60 DM (= 104, 10 EUR) vgl. Art. 5, 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I, 1786 ff.), ab dem 01. Januar 2002 um je 106, 39 EUR vgl. Art. 12 § 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702 ff.) und zum 01.04.2003, zum 01.04.2004 sowie zum 01.08.2004 um zusammengefasst 230, 58 EUR vgl. Art. 1 Nrn. 2, 6, Art. 2 Nrn. 1, 3, Art. 3 Nrn. 1, 2 und Art. 21 Abs. 2, 5 und 6 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10.09.2003 (BGBl. I, 1798 ff.) vorgenommen wurden, muss gesehen werden, dass der Familienzuschlag nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Berechnungsmodell für die jeweiligen Kalenderjahre bereits in voller Höhe bei der Berechnung der zu vergleichenden Nettoeinkommen von Beamten derselben Besoldungsgruppe mit zwei Kindern einerseits und drei oder mehr Kindern andererseits berücksichtigt wird.

  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 1 R 30/06
    In den Folgejahren seien die Beträge des Familienzuschlages für dritte und weitere Kinder mehrfach erhöht worden, so durch Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I, 1786) für das Jahr 2001, das 6. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702) ab 2002 sowie durch das BBVAnpG 2003/2004 (BGBl. I, 1798).

    Art. 12 § 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702 ff.).

  • OVG Saarland, 23.03.2007 - 1 R 25/06

    Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamter

    In den Folgejahren seien die Beträge des Familienzuschlages für dritte und weitere Kinder mehrfach erhöht worden, so durch das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I, 1786) für das Jahr 2001, durch das 6. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702) ab 2002 sowie durch das BBVAnpG 2003/2004 (BGBl. I, 1798).

    Was die vom Beklagten im Einzelnen dargestellten Erhöhungen der kinderbezogenen Besoldungsbestandteile betrifft, die für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für die Jahre 1999 und 2000 um je 200,- DM (= 102, 25 EUR) vgl. Art. 9 § 2, Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 vom 19.11.1999 (BGBl. I, 2198 ff.), für das Jahr 2001 um je 203, 60 DM (= 104, 10 EUR) vgl. Art. 5, 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.12.2000 (BGBl. I, 1786 ff.), ab dem 01. Januar 2002 um je 106, 39 EUR vgl. Art. 12 § 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2001 (BGBl. I, 3702 ff.) und zum 01.04.2003, zum 01.04.2004 sowie zum 01.08.2004 um zusammengefasst 230, 58 EUR vgl. Art. 1 Nrn. 2, 6, Art. 2 Nrn. 1, 3, Art. 3 Nrn. 1, 2 und Art. 21 Abs. 2, 5 und 6 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10.09.2003 (BGBl. I, 1798 ff.) vorgenommen wurden, muss gesehen werden, dass der Familienzuschlag nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Berechnungsmodell für die jeweiligen Kalenderjahre bereits in voller Höhe bei der Berechnung der zu vergleichenden Nettoeinkommen von Beamten derselben Besoldungsgruppe mit zwei Kindern einerseits und drei oder mehr Kindern andererseits berücksichtigt wird.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 54.11

    Gewährung einer Polizeizulage für die Abordnung als Zollverbindungsbeamter an

    Die Vorschrift lautete in der für den Abordnungszeitraum maßgeblichen Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702 ): "Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.".

    Um auch den Besonderheiten der Zollverwaltung Rechnung zu tragen und "allen mit der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben betrauten Zollbeamten die Zulage gewähren zu können" (BTDrucks 14/7097 S. 17), ist mit dem Sechsten Besoldungsänderungsgesetz vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702) der an die konkrete Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben anknüpfende Zulagentatbestand eingefügt worden.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 53.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

    Die Vorschrift lautete in der für den Abordnungszeitraum maßgeblichen Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702 ): "Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.".

    Um auch den Besonderheiten der Zollverwaltung Rechnung zu tragen und "allen mit der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben betrauten Zollbeamten die Zulage gewähren zu können" (BTDrucks 14/7097 S. 17), ist mit dem Sechsten Besoldungsänderungsgesetz vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3702) der an die konkrete Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben anknüpfende Zulagentatbestand eingefügt worden.

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 56.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zollamtsrat während der

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 55.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zolloberamtsrat während der

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 57.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 53.17

    Beamter; Dienstposten; Funktionalprinzip; Generalisierung; Polizeizulage;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2011 - 4 S 1345/10

    Zum Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszulage wegen Verringerung der

  • OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06

    Ersatz des Verdienstausfallschadens nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 1 A 1927/05

    Geltendmachung eines erweiterten Anspruchs auf Zahlung eines Familienzuschlags

  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 1 R 23/06
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 6.08

    Beachrung des Funktionsbezugs i.R.d. Erfordernisses einer bestimmten Verwendung

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02

    Vollstreckungsvergütung der Gerichtsvollzieher; Bemessung nach der 2. BesÜV;

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 58.17

    Voraussetzungen für die Gewährung der sog. Polizeizulage für Beamte der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 1.07

    Steuerfahndungshelfer; Polizeizulage; Beamte des Steuerfahndungsdienstes;

  • VG Karlsruhe, 26.01.2005 - 11 K 3674/04

    Besoldung kinderreicher Beamter; Familienzuschlag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 10039/05

    Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien

  • VG Köln, 22.08.2005 - 3 K 6958/02

    Anspruch eines Richters auf Nachzahlung des Familienzuschlages für das dritte und

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 S 118/10

    Ausgleichszulage für Wegfall von Stellenzulage

  • BVerwG, 31.07.2007 - 2 B 2.07

    Vollzugspolizeiliche Prägung eines in der Zollverwaltung übertragenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05

    Sonderzuwendung für Hochschulprofessor

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03

    Keine Ausnahme vom Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Bereichsleiterstelle

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 13.06

    Steuerfahndungshelfer; sog. Polizeizulage

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 8/07

    Alimentation kinderreicher Beamter und Richter

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2003 - 4 S 2191/00

    Beamtenversorgung - Gesetzesvorbehalt - Frankenversorgung

  • VG Münster, 29.04.2016 - 5 K 1182/15

    Anspruch eines beim Hauptzollamt angestellten Beamten auf die Gewährung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 30/06

    Alimentation kinderreicher Beamter und Richter

  • VG Karlsruhe, 26.01.2005 - 11 K 4994/03

    Besoldung kinderreicher Beamter; Familienzuschlag

  • OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 B 847/03

    Freizügigkeit, Sonderzuwendung, Übertritt in den EG-Beamtendienst,

  • VG Saarlouis, 16.05.2006 - 3 K 13/05

    Zur Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern; Vollstreckungsanordnung

  • BVerwG, 27.09.2005 - 2 B 45.05

    Grundsatzrüge bei der Nichtzulassungsbeschwerde - Erwerb eines Anspruch auf

  • VG Oldenburg, 08.11.2006 - 6 A 330/05

    Alimentation; Antragserfordernis; Beamtenfamilie; Beamter; Bedarfsberechnung;

  • BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 25.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung von

  • VG Aachen, 15.11.2007 - 1 K 1864/02

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75

  • VG Köln, 01.06.2006 - 15 K 7720/04

    Besoldungsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Polizeivollzugsbeamten auf

  • VG Freiburg, 17.05.2010 - 3 K 1734/08

    Ausgleichszulage für Wegfall einer Stellenzulage, Zeitraum zulageberechtigender

  • VGH Bayern, 06.10.2008 - 14 ZB 08.51

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

  • VG Saarlouis, 19.02.2008 - 3 K 937/07

    Entscheidung über die Kosten bei vorangegangenem Rechtsstreit über die

  • VG Saarlouis, 19.02.2008 - 3 K 939/07

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch Abhilfe

  • VG Saarlouis, 19.02.2008 - 3 K 938/07

    Beamtenbesoldung für drittes und weitere Kinder

  • VG Saarlouis, 19.02.2008 - 3 K 1054/07

    Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei Kindern

  • VG Hannover, 27.11.2007 - 2 A 4413/06

    Beamter; Dienstzeit; Dienstzeitberechnung; Diskriminierung; Erziehungsurlaub;

  • VG Düsseldorf, 28.04.2006 - 13 K 577/04
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