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   BGBl. I 2001 S. 3822   

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BGBl. I 2001 S. 3822 (https://dejure.org/2001,46183)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben am 22.12.2001, Seite 3822
  • Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen
  • vom 20.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 09.10.2001   BT   Angebote zum Wertpapiererwerb und von Unternehmensübernahmen regeln
  • 11.10.2001   BT   Im Bundeshaus notiert:
  • 16.10.2001   BT   Anhörung zur geplanten Regelung für Unternehmensübernahmen
  • 18.10.2001   BT   Spitzenverbände stimmen Übernahmegesetz trotz Kritikpunkten zu

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14

    Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener

    Sie sind nicht ohne Gewicht, was sich schon daran zeigt, dass der Gesetzgeber gerade wegen der Ausübung dieser Rechte durch Minderheitsaktionäre die Einführung der Squeeze-out-Regelung der §§ 327a ff. AktG wegen eines beachtenswerten unternehmerischen Interesses an Konzernierungs- und Strukturmaßnahmen für geboten erachtet hat (vgl. BT-Drucks. 14/7034, S. 32 f.).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    § 327 e Abs. 2 des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822).

    Die von den Beschwerdeführern mittelbar angegriffene Regelung des § 327 e Abs. 2 AktG ist durch Art. 7 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822) in das Aktiengesetz eingefügt worden.

    Auf Grund eines öffentlichen Übernahmeangebots nach dem Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822) erwarb die Beteiligungsgesellschaft weitere Anteile.

  • OLG Frankfurt, 19.01.2016 - 5 U 2/15

    Angemessenheit der Gegenleistung im Rahmen von Aktien-Übernahmeangebot gem. § 31

    Damit soll verhindert werden, dass die auf den dinglichen Aktienerwerb bezogenen Vorschriften durch schuldrechtliche Vereinbarungen über ein Erwerbsrecht umgangen werden (Begr. RegE, BT-Drucks. 14/7034, S. 57).

    In diesem Fall sollen den Bieter keine negativen Folgen für das Übernahmeangebot treffen (Begr. RegE, BT-Drucks. 14/7034, S. 57; Kremer/ Oesterhaus, in: KK-WpÜG, 2. Aufl., § 31 Rdn. 101).

    Zweck des WpÜG ist es, den Beteiligten eine schnelle und möglichst rechtssichere Abwicklung öffentlicher Markttransaktionen zu ermöglichen (BGH, Urteil v. 29.07.2014, II ZR 353/12, BGHZ 202, S. 180 ff. "Postbank", zit. nach juris, Rn. 25 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/7034, S. 27).

    Ergänzend zu den Vorschriften der Abs. 1 bis 5 soll Abs. 6 der Vorschrift einer Umgehung der auf den dinglichen Erwerb bezogenen Regeln durch schuldrechtliche Vereinbarungen über ein Erwerbsrecht vorbeugen (BGH aaO, Rn. 31 unter Hinweis auf BT-Drucks 14/7034, S. 56).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Des weiteren besteht die Gefahr missbräuchlicher Anfechtungsklagen, die weitere Verzögerungen, Synergieverluste und Kosten mit sich bringen (Regierungsentwurf BT-Drucksache 14/7034, Seite 31 f., 72 ff.; Krieger BB 2002, 53; Kölner Kommentar/Hasselbach, Rdnr. 6 f. zu § 327 a; Steinmeyer/Häger, Rdnr. 4 ff. zu § 327 a, Grzimek in: Geibel/Süssmann, Rdnr. 2 zu § 327 a).

    Hat der Hauptaktionär eine 95 %ige Beteiligung durch ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 WpÜG erworben, so soll ihm auch die Möglichkeit eingeräumt werden, überbleibende Splitterbeteiligungen abzufinden und alle Anteile an der Zielgesellschaft zu übernehmen (Regierungsentwurf BT-Drucksache 14/7034, S. 32; Steinmeyer/Häger, Rdnr. 6 zu § 327 a; Kölner Kommentar/Hasselbach, Rdnr. 8 zu § 327 a).

  • BVerwG, 20.09.2012 - 7 B 5.12

    Wertpapier; Übernahmeangebot; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Entgegen der Ansicht der Beklagten wird der streitige Anspruch von der abdrängenden Sonderzuweisung in § 48 Abs. 1 und Abs. 4 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes - WpÜG - vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 46 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl I S. 3044), nicht erfasst.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 16 U 59/04

    Ausschluss von Minderheitsaktionären

    Des weiteren besteht die Gefahr missbräuchlicher Anfechtungsklagen, die weitere Verzögerungen, Synergieverluste und Kosten mit sich bringen (Regierungsentwurf BT-Drucksache 14/7034, S. 31 f., 72 ff.; Krieger BB 2002, 53; Kölner Kommentar-WpÜG/Hasselbach, Rdnr. 6 f. zu § 327 a; Steinmeyer/Häger, Rdnr. 4 ff. zu § 327 a; Grzimek in: Geibel/Süssmann, Rdnr. 2 zu § 327 a).

    Hat der Hauptaktionär eine 95 %ige Beteiligung durch ein Pflichtangebot i.S.d. § 35 WpÜG erworben, so soll ihm auch die Möglichkeit eingeräumt werden, überbleibende Splitterbeteiligungen abzufinden und alle Anteile an der Zielgesellschaft zu übernehmen (Regierungsentwurf BT-Drucksache 14/7034, S. 32; Steinmeyer/Häger, Rdnr. 6 zu § 327 a; Kölner Kommentar-WpÜG/Hasselbach, Rdnr. 8 zu § 327 a).

  • StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11

    Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG

    Denn nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3822; zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.07.2009, BGBl. I S. 2479 - WpÜG -) war die Neckarpri GmbH als Übernahmebieterin verpflichtet, allen EnBW-Aktionären Erwerbsangebote zu unterbreiten.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 1/03

    Wertpapierübernahme- und Pflichtangebot: Anspruch eines einzelnen Aktionärs auf

    Das WpÜG ist geschaffen worden, weil die Selbstregulierung in Deutschland nicht im gleichen Umfang zu einer Kapitalmarktusance geworden ist, wie in anderen Ländern (BT-Drucksache 14/7034, S. 1, 27).

    Durch die Beteiligung der Personen und Personenvereinigungen, die vom Bt. hinzugezogen worden seien, solle sichergestellt werden, dass im Verwaltungsverfahren wie im Beschwerdeverfahren die gleichen Beteiligten erfasst seien (BT-Drucksache 14/7034, S. 66).

    Dementsprechend erfolge auch keine Hinzuziehung von Personen und Personenvereinigungen durch das Bt. (BT-Drucksache 14/7477, S. 52).

  • OLG München, 27.04.2005 - 7 U 2792/04

    Wahlen des Aufsichtsrates unter Vorabstimmung nach Übernahme

    Zur näheren Bestimmung des abgestimmten Verhaltens hilft zunächst die Begründung des Gesetzentwurfes (BT-Drs. 14/7034, S. 34 und 54) mit ihrer Bezugnahme auf § 2 Abs. 5 WpÜG nicht weiter (Liebscher, Die Zurechnungstatbestände des WpHG und WpÜG, ZIP 2002, 1005, 1007).

    Danach ist Kontrolle "Halten" von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft (vgl. auch Begr. in BT-Drs. 14/7034, S. 53).

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07

    Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über

    Änderung des § 10 KAGG durch Art. 3 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3822);.
  • OLG München, 23.11.2006 - 23 U 2306/06

    Ein Squeeze-out-Beschluss ist bei vorherigem rechtsmissbräuchlichen Aktienerwerb

  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12

    Rechtsfolgen der Mitzählung vom Stimmrecht ausgeschlossener Stimmen bei Fassung

  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen

  • OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03

    Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlbeschlüsse einer Aktiengesellschaft:

  • LG München I, 23.04.2009 - 5 HKO 542/09

    Anfechtungsklage gegen einen Squeeze-out-Beschluss einer Aktiengesellschaft:

  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 2/02

    Kontrollerwerb durch den Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft:

  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - WpÜG-OWi 3/02

    Ordnungswidrigkeit: Unverzügliche Übersendung des Veröffentlichungsbelegs an die

  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - WpÜG 1/17

    Zum Drittschutz nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

  • LG Hamburg, 16.10.2006 - 412 O 102/04

    Erlangen der Kontrolle über die Zielgesellschaft im Rahmen eines

  • LG Wuppertal, 24.09.2004 - 12 O 76/03

    Anfechtung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung einer

  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03

    Anwendung von VwGO -Vorschriften im Verwaltungsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 41/11

    Ansprüche der Aktionäre gegen den Kontrollerwerber auf Übernahme ihrer

  • OLG Frankfurt, 30.11.2005 - WpÜG-OWi 1/04

    Bußgeldbewehrte Nichtanzeige eines Kontrollerwerbs durch eine Aktiengesellschaft:

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

  • OLG Frankfurt, 08.12.2005 - WpÜG 1/05

    Bußgeldverhängung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei

  • OLG Frankfurt, 09.03.2004 - WpÜG 5/03

    Übernahmeangebot zur Sanierung eines Unternehmens - "acting in concert" im sinne

  • OLG München, 11.05.2004 - 7 W 1056/04

    Widerlegung der Abhängigkeitsvermutung; keine Rechtsbeschwerde im

  • LG Wuppertal, 06.11.2003 - 12 O 119/03
  • OLG Stuttgart, 18.02.2005 - 20 U 19/04

    Hauptversammlungsbeschluss: Ausschließung der Minderheitsaktionäre;

  • LG Köln, 18.07.2008 - 82 O 63/07

    Übertragung von Stückaktien auf eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft unter

  • LG Düsseldorf, 04.03.2004 - 31 O 144/03

    Rechtmäßigkeit eines Squeeze out trotz Zahlungen an ausscheidende

  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 8/03

    Kein Rückgriff auf die Vorschriften über den einstweiligen Rechtsschutz in der

  • OLG Frankfurt, 30.11.2005 - WpÜG OWi 1/04

    Verpflichtung einer AG zur Abgabe eines Pflichtangebots bei Zeichnung neuer

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