Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1456   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,40936
BGBl. I 2002 S. 1456 (https://dejure.org/2002,40936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,40936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 29.04.2002, Seite 1456
  • Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen, auf die § 341k des Handelsgesetzbuches nicht anzuwenden ist, durch einen unabhängigen Sachverständigen (Sachverständigenprüfverordnung - SachvPrüfV)
  • vom 19.04.2002

Verordnungstext

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht