Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1467   

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BGBl. I 2002 S. 1467 (https://dejure.org/2002,49737)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 30.04.2002, Seite 1467
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
  • vom 27.04.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 29.01.2002   BT   Länderkammer fordert Kostenklarheit bei Gleichstellungsgesetz

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (63)

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Außerdem habe die Antragsgegnerin versäumt, die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4 und 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27.04.2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) zu gewährleisten.
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

    Pfändbarkeit des PKW eines gehbehinderten Schuldners

    Weitere wichtige Gesetze sind in diesem Zusammenhang das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGBG IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (eingeführt durch Gesetz vom 19. Juni 2001, BGBl. I, S. 1046 ff.) und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27. April 2002 (BGBl. I, S. 1467 ff.).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    21 a) § 2 Abs. 3 EBO hat seine hier maßgebliche Fassung durch Art. 52 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (nachfolgend BGG-Artikelgesetz) vom 27. April 2002 (BGBl I S. 1467) erhalten.

    In den Gesetzesmaterialien des BGG-Artikelgesetzes (BTDrucks 14/8331 S. 52) heißt es zu dieser Änderung, dass sie im Sinne der behindertenpolitischen Grundaussage des Gesetzes, in der die Herstellung von Barrierefreiheit als Kernstück angesehen werde, zwingend (d.h. gesetzestechnisch konsequent) sei.

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