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   BGBl. I 2002 S. 2144   

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BGBl. I 2002 S. 2144 (https://dejure.org/2002,44950)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 28.06.2002, Seite 2144
  • Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998
  • vom 21.06.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 19.03.2002   BT   Deutsches Recht für Zusammenarbeit mit Strafgerichtshof verändern
  • 24.04.2002   BT   Zusammenarbeit mit Internationalem Strafgerichtshof zugestimmt
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 13. Februar 2003 an, dass die vorläufige Auslieferungshaft als förmliche fortdauere, und gab den U.S.-amerikanischen Behörden gemäß § 30 Abs. 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG vom 23. Dezember 1982 (BGBl I S. 2071), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl I S. 2144) Gelegenheit, die Auslieferungsunterlagen im Hinblick auf die erhobenen Tatvorwürfe bis zum 31. März 2003 zu ergänzen.
  • OLG Hamm, 16.11.2010 - 2 Ausl 107/10
    10. April 1995 (BGBl. I S. 485) in der durch Art. 7 Ziff. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (RSAG) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144) geänderten Fassung das Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGHG), verkündet als Art. 1 des RSAG, entsprechend.

    Dies ergibt sich, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 02. August 2005 hingewiesen hat, auch aus der amtlichen Begründung zu dieser Norm; die Verantwortung für die Vollstreckung der Strafe verbleibt beim Internationalen Strafgerichtshof (vgl. BT-Drucks. 14/8527, S. 35).

    Die Verantwortung für die Vollstreckung der Strafe verbleibt beim Gerichtshof (vgl. amtliche Begründung, BT-Drucksache 14/8527 S. 67).

    Die "Einflussnahme" des Gerichtshofs über die Vollstreckung ist umfassend (vgl. amtliche Begründung, BT-Drucks. 14/8527 S. 35).

  • OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18

    Zur Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung

    Dafür spricht auch insbesondere, dass nach der Gesetzesbegründung (siehe die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 13.02.2002, BT-Drucks. 14/8527, S. 100), der neugefasste § 18 IRG im Bereich des Auslieferungsrechts eine klare Rechtsgrundlage zur Anordnung von Fahndungsmaßnahmen schaffen sollte.

    Das Verhältnis zu § 18 IRG schließlich lässt sich dahingehend auflösen, dass das Erfordernis einer gesonderten Verweisung in § 18 S. 4 IRG auf die Regelungen der §§ 131 bis 132 StPO insbesondere damit begründet wurde, dass diese Fahndungsmaßnahmen nicht als Verfahrensvorschriften der StPO anzusehen sind, so dass sie von der allgemeinen Verweisung des § 77 IRG nicht erfasst waren (siehe die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 13.02.2002, BT-Drucks. 14/8527, S. 100), was zur Folge hatte, dass unklar war, ob solche Fahndungsmaßnahmen im Bereich des Auslieferungsverkehrs mit anderen Staaten möglich waren.

  • BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2954/10

    Vollstreckung einer durch den Internationalen Gerichtshof für das ehemalige

    Grundlage der Vollstreckung ist das Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (Jugoslawien- Strafgerichtshof-Gesetz - YUGStrGHG) vom 10. April 1995 (BGBl I S. 485), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl I S. 2144).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10

    Einzelfall eines nicht gegebenen Anspruchs auf Zulassung einer Ausnahme von der

    Dies erklärt sich allerdings schon dadurch, dass der Auftrag des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda sich auf schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 beschränkt (vgl. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda vom 4. Mai 1998, BGBl. I S. 843, geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2002, BGBl. I S. 2144), der Kläger sich aber nach seinem eigenen Vorbringen jedenfalls zum Zeitpunkt des Todes Habyarimanas am 6. April 1994 und auch in der Folgezeit nicht in Ruanda aufgehalten hat, und auch die Vorwürfe im ruandischen Haftbefehl gegen ihn sich im Wesentlichen auf seine Zeit als Präfekt R... bis September 1992 beziehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 10 B 2/02

    Zulässigkeit der Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes in Zulassungssachen

    Bis zum Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG zum 02.01.2002 (BGBl. I S. 2144 ff) war es umstritten, ob das Gericht auf Antrag auch Entscheidungen der Zulassungsausschüsse für sofort vollziehbar erklären konnte (bejahend: LSG Baden-Württemberg vom 25.02.1997 - L 5 Ka 252/97 eA-B und vom 0.12.1996 in MedR 1997, 141; LSG Schleswig-Holstein vom 14.10.1999 - L 4 B 60/99 KA ER; Stock in NJW 1999, 2702, 2704; verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1999 - L 11 B 37/99 KA - vom 15.03.1994 - L 11 S 42/93 - sowie 26.01.1994 - L 11 S 25/93 - hierzu auch Schiller in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2002, § 5 Rdn. 133 ff) ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 11 KA 48/13
    "Bis zum Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG zum 02.01.2002 (BGBl. I S. 2144 ff) war es umstritten, ob das Gericht auf Antrag auch Entscheidungen der Zulassungsausschüsse für sofort vollziehbar erklären konnte (bejahend: LSG Baden-Württemberg vom 25.02.1997 - L 5 Ka 252/97 eA-B und vom 0.12.1996 in MedR 1997, 141; LSG Schleswig-Holstein vom 14.10.1999 - L 4 B 60/99 KA ER; Stock in NJW 1999, 2702, 2704; verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1999 - L 11 B 37/99 KA - vom 15.03.1994 - L 11 S 42/93 - sowie 26.01.1994 - L 11 S 25/93 - hierzu auch Schiller in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2002, § 5 Rdn. 133 ff) ).
  • LG Bochum, 11.03.2010 - III StVK 1812/09

    Beantragung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung einer

    Dies ist durch das Ausführungsgesetz zum Römischen Statut (RSAG) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S 2144) geschehen, dessen Artikel 1 das "Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof" (IStGHG) ist (gemäß Art. 13. dieses Gesetzes am 01. Juli 2002 in Kraft getreten).
  • OLG Hamm, 02.08.2005 - 4 Ausl 283/02

    Zuständigkeit für Entscheidungen über die Vollstreckung der vom Internationalen

    Dies ist durch das Ausführungsgesetz zum Römischen Statut (RSAG) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144) geschehen, dessen Artikel 1 das "Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof " (IStGHG) ist (gemäß Art. 13 dieses Gesetzes am 01. Juli 2002 in Kraft getreten).
  • LSG Bayern, 15.07.2005 - L 3 B 154/05

    Gerichtskosten in einem Verfahren über eine mangelhafte prothetische Behandlung;

    Nachdem das Verfahren des Klägers nach dem 02.01.2002 beim SG rechtshängig geworden ist, sind gemäß § 197a Sozialgerichtsgesetz (SGG) - eingeführt durch das 6. SGG-Änderungsgesetz vom 17.08.2002 (BGBl.I 2144) - vom Kläger, der nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört, Gerichtskosten nach dem GKG zu tragen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 B 22/03

    Krankenversicherung

  • VK Sachsen, 19.10.2010 - 1/SVK/037-10

    Fehlende geforderte Angabe: Ausschluss!

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 36/02
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