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   BGBl. I 2002 S. 2565   

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BGBl. I 2002 S. 2565 (https://dejure.org/2002,48843)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 15.07.2002, Seite 2565
  • Unterlassungsklageverordnung (UKlaV)
  • vom 03.07.2002

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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10

    Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu

    Der Kläger ist gemäß § 1 Ziffer 4 Unterlassungsklageverordnung vom 3. Juli 2002, Bundesgesetzblatt I 2565, als branchenübergreifend und überregional tätiger Wettbewerbsverband im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 2 Unterlassungsklagegesetz festgestellt (Anlage K1).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Auch wenn man den Schriftsatz des Klägers vom 10.11.2008 mit der als Anlage BK 18 hierzu vorgelegten Satzung nicht berücksichtigt, so ist trotz des Bestreitens einer entsprechenden Zweckverfolgung durch die Beklagte (Schriftsatz vom 26.6.2008 S. 2, Bl. 18) anzunehmen, dass der Kläger satzungsgemäß Zwecke i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG verfolgt, denn er ist als Wettbewerbsverband im Sinne von § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG und § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 UKlaG anerkannt (§ 1 Nr. 4 UKlaV vom 3.7.2002, BGBl. I, 2565, geändert durch § 20 Abs. 8 des UWG vom 3.7.2004, BGBl. I S. 1414).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 20 U 24/03

    Klagebefugnis eines Vereins hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige

    a) Das Landgericht hat den Kläger bereits im Hinblick auf seine Anerkennung als Wettbewerbsverband im Sinne von § 13 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlG) durch § 1 Nr. 9 der Unterlassungsklagen-VO vom 03. Juli 2002 (BGBl. I 2565) in Verbindung mit § 13 Abs. 7 UWG als klagebefugt angesehen.
  • OLG Zweibrücken, 02.07.2010 - 4 U 184/09

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung: Verstoß gegen die

    Er ist nach § 1 Nr. 4 der Unterlassungsklageverordnung vom 3. Juli 2002 (BGBl. I, 2565) als Wettbewerbsverband im Sinne der Vorschriften des Unterlassungsklagegesetzes anerkannt.
  • OLG Bremen, 06.02.2003 - 2 U 57/02

    Voraussetzungen für die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

    Seine Klagebefugnis ergebe sich nunmehr bereits aus § 1 Nr. 9 der Unterlassungsklage-verordnung (UKlaV) vom 3. Juli 2002 (BGBl. I S. 2565), die am 16. Juli 2002 in Kraft getreten sei.
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