Gesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 2862 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 31.07.2002, Seite 2862
- Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz)
- vom 26.07.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 25.04.2002 BT Tierschutz in der Verfassung verankern
- 15.05.2002 BT Verfassungsänderung zugunsten des ethischen Tierschutzes befürwortet
Wird zitiert von ... (22)
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 28.16
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Die Aufnahme des Tierschutzes in den Schutzauftrag des Art. 20a GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) hat den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz weiter gestärkt (BT-Drs. 14/8860 S. 3). - BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mit seiner Einfügung in Art. 20 a GG vornehmlich den ethisch begründeten Schutz des Tieres als je eigenes Lebewesen (vgl. dazu BVerfGE 104, 337 [347]) stärken wollen, wie er bereits bisher Gegenstand des Tierschutzgesetzes war (vgl. BTDrucks 14/8860, S. 1;… 14/8360, S. 1). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05
Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz
Ziel war vielmehr, den gesetzlich schon vorhandenen Tierschutz verfassungsrechtlich aufzuwerten (vgl. BT-Drs. 14/8860, S. 3); insoweit ist von einem auf die vorhandenen tierschutzrechtliche Kerngehalte bezogenen Rückschrittsverbot auszugehen (…vgl. Kloepfer, a.a.O., Rn 47, 52).
- BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Die Aufnahme des Tierschutzes in den Schutzauftrag des Art. 20a GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) hat den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz weiter gestärkt (BT-Drs. 14/8860 S. 3). - VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 80/14
Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches …
An dieser Einschätzung änderte auch nichts die Einführung der Staatszielbestimmung des Tierschutzes in Art. 20 a GG durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862). - BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 11.19
Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen über Aufsichtsmaßnahmen bei …
So ist die Staatszielbestimmung des Art. 20a GG, die sich zunächst nur auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bezog, um den Tierschutz erweitert worden (BGBl. I 2002, S. 2862). - OVG Bremen, 11.12.2012 - 1 A 180/10
Tierversuche an der Universität Bremen - Affen; ethische Vertretbarkeit; …
Der Tierschutz hat durch im Jahr 2002 erfolgte Ergänzung von Art. 20 a GG (Gesetz vom 26.07.2002, BGBl. I, S. 2862) verfassungsrechtlichen Rang erhalten. - VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 83/14
Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches …
An dieser Einschätzung änderte auch nichts die Einführung der Staatszielbestimmung des Tierschutzes in Art. 20 a GG durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862). - VG Stuttgart, 27.05.2014 - 5 K 433/12
Taubenfütterungsverbot durch Polizeiverordnung
Nach der seit dem 01.08.2002 geltenden Fassung dieser Norm durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26.07.2002 (BGBl. I 2862) schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. - VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97
Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung
Dieser nicht nur die Tierwelt als solche, sondern auch das einzelne Tier betreffende Schutz (…Scholz a.a.O. RdNr. 67 ff.) beruht auf der Erkenntnis seiner Mitgeschöpflichkeit (vgl. insoweit auch Art. 141 Abs. 1 S. 2 BV) und zielt daher darauf ab, dem Tier "vermeidbare Leiden zu ersparen" (BT-Drs. 14/8860, S. 3).Die Vorschrift stellt ein ethisches Mindestmaß sicher, an dem die für eine Beeinträchtigung von Tieren angeführten Gründe zu messen sind (etwa bei Tierversuchen im Rahmen der Arzneimittelforschung); sie stärkt den einfachgesetzlich bereits normierten Tierschutz (BT-Drs. 14/8860 a. a. O.).
- VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten
- VGH Bayern, 04.08.2014 - 10 ZB 11.1920
Taubenfütterungsverbot trotz Staatsziel Tierschutz möglich
- VG Saarlouis, 05.12.2012 - 5 K 640/12
Bejagungsverbot für Rotfuchs
- OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07
Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche …
- VG Gießen, 09.12.2002 - 10 E 141/02
Verwaltungsgericht gibt Klage eines moslemischen Metzgers auf Erteilung einer …
- VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 2759/11
Erlaubnispflichtigkeit der gewerblichen Nerzzucht und Nerzhaltung; …
- VG Gelsenkirchen, 17.12.2015 - 16 K 1117/14
Landesjagdverband steht kein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zu
- VG Gelsenkirchen, 30.11.2006 - 16 K 3159/05
Anlein- und Maulkorbpflicht
- VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 1596/11
Rechtmäßigkeit der Befristung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb …
- VG Berlin, 21.01.2011 - 24 L 466.10
Sofort vollziehbares Tierhaltungsverbot; unzureichend tierärztlich versorgte …
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2003 - 7 L 10/03
Welthundeausstellung ohne kupierte Hunde
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2003 - 7 L 131/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Schächtung von Tieren in der Bundesrepublik …