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   BGBl. I 2002 S. 1351   

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BGBl. I 2002 S. 1351 (https://dejure.org/2002,50369)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 26.04.2002, Seite 1351
  • Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
  • vom 22.04.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    b) Das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351; im Folgenden: Ausstiegsgesetz) setzte die Ergebnisse der Atomkonsensvereinbarung um.

    Nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist hingegen die mit dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351; im Folgenden: Ausstiegsgesetz) getroffene Grundsatzentscheidung über die Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland.

    Denn der Atomausstieg als solcher war bereits ausgehend von der zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen getroffenen Atomkonsensvereinbarung vom 14. Juni 2000 durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351) festgelegt worden.

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Sie wurde durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351) eigens zu dem Zweck eingeführt, die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen innerhalb des abgeschlossenen Geländes einer nach § 7 AtG genehmigten Kernkraftanlage dem Erfordernis einer Aufbewahrungsgenehmigung zu unterwerfen (BTDrucks 14/6890 S. 20).

    Der Gesetzgeber fordere zwar in § 7 Abs. 2a Satz 1 AtG, der durch Nr. 1 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 19. Juli 1994 (BGBl I S. 1622) eingefügt und durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. d des Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351) wieder aufgehoben wurde, für Neuanlagen auch die Beherrschung auslegungsüberschreitender Ereignisse.

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Durch Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351), in Kraft getreten am 27. April 2002, wurde in Umsetzung der "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen" vom 14. Juni 2000 (vgl. NVwZ-Beilage Nr. IV/2000 zu Heft 10/2000) die Entsorgung bestrahlter Kernbrennstoffe aus Kernkraftwerken neu geregelt.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

    Sie wurde durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22.04.2002 (BGBl. I S. 1351) eigens zu dem Zweck eingeführt, die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen innerhalb des abgeschlossenen Geländes einer nach § 7 AtG genehmigten Kernkraftanlage dem Erfordernis einer Aufbewahrungsgenehmigung zu unterwerfen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drucks. 14/6890, S. 20).

    Vielmehr zielte insbesondere das Änderungsgesetz zum AtG vom 22.04.2002 (BGBl I S. 1351) darauf ab, den geordneten Betrieb der Kernkraftwerke für die verbleibende Nutzungsdauer auf einem hohen Sicherheitsniveau sicherzustellen (vgl. die amtliche Begründung, BT-Drs. 14/6890, S. 1).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04

    Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel

    Das Erfordernis einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG ergibt sich ohne weiteres und unmittelbar aus der speziellen Regelung in § 6 Abs. 3 AtG in der Fassung des Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22.04.2002 (BGBl. I S. 1351), sogenannte Atomgesetznovelle 2002 (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.08.2006 - 7 B 38.06 - NVwZ 2007, 88 ff -, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen dass Urteil des BayVGH v. 02.01.2006 - 22 A 04.40016 - Standortzwischenlager Grundremmingen II - zurückgewiesen worden ist, dort BA S. 4).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Das Erfordernis einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG ergibt sich zweifelsfrei aus § 6 Abs. 3 AtG in der Fassung des Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 4 KS 6/07

    Strommengenübertragung; Atomrecht

    Mit dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung vom 22. April 2002 (BGBl. I Seite 1351) wurde für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel in der Anlage 3 Spalte 2 zum Atomgesetz (AtG) zum Stand 01.01.2000 eine noch erzeugbare Reststrommenge von 47, 67 TWh festgelegt.

    Zwar ist für die Frage der Zustimmungserforderlichkeit (siehe § 7 Abs. 1 b S. 1 und 2 AtG) auch von Bedeutung, von welcher Anlage Elektrizitätsmengen übertragen werden sollen, Entsprechendes gilt für den Anspruch auf Zustimmung, nach der Zielsetzung der Novelle des AtG vom 22.04.2002 (- BGBl. I S. 1351 -), die gewerbliche Kernenergienutzung geordnet zu beenden (BT-Drs. 14/6890 S. 13), ist jedoch nicht die Reduzierung der Dauer der Berechtigung zum Leistungsbetrieb der abgebenden Anlage, sondern allein die Verlängerung des Leistungsbetriebs der aufnehmenden Anlage problematisch.

  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Das Erfordernis einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG ergibt sich zweifelsfrei aus § 6 Abs. 3 AtG in der Fassung des Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl I S. 1351).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 3 S 1689/01

    Baugenehmigung für standortnahes Zwischenlager

    Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 AtG in der vorliegend anzuwendenden Fassung des Gesetzes vom 22.4.2002 (BGBl. I S. 1351 - AtG n.F. -) bedarf einer Genehmigung nach Abs. 1, wer zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 9 a Abs. 2 Satz 3 AtG n.F. innerhalb des geschlossenen Geländes einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in einem gesonderten Lagergebäude in Transport- und Lagerbehältern bestrahlte Kernbrennstoffe bis zu deren Ablieferung an eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle aufbewahrt.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 7 C 8.08

    Kernkraftwerk; Reststrommenge; Übertragung; Zustimmung; Atomgesetznovelle;

    Die Möglichkeit zur Übertragung von Elektrizitätsmengen ist durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1351) in das Atomgesetz eingefügt worden.
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

  • BVerwG, 26.03.2009 - 7 C 12.08

    Kernkraftwerk; Reststrommenge; Übertragung; Zustimmung; Atomgesetznovelle;

  • VGH Bayern, 03.03.2003 - 15 N 02.593

    Veränderungssperre zur Verhinderung eines atomaren Zwischenlagers für die

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2007 - 10 S 690/07

    Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für eine Klage eines

  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

  • BVerwG, 25.09.2018 - 4 B 8.18

    Klage gegen die Abflugverfahren GERGA 1 A, TUVAK 1 A und DEXUG 1 A vom Flughafen

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 A 03.40036

    Bestätigung atomrechtlicher Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor in

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01

    Negativplanung

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 1 ME 14/04

    Überscheitung des Planungshorizonts für einen Bebauungsplan bei der Festsetzung

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2008 - 7 LA 80/06

    Atomrechtliche Deckungsvorsorge durch eine Stiftungsuniversität; Eigene

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 6/04

    Krümmel und Brunsbüttel: Klagen abgewiesen

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
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