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   BGBl. I 2002 S. 1499   

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BGBl. I 2002 S. 1499 (https://dejure.org/2002,44910)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 30.04.2002, Seite 1499
  • Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • vom 29.04.2002

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 3.15

    Geheimhaltungspflicht; Vertraulichkeitspflicht; Rechtsvorschrift;

    Eine solche Vertraulichkeitspflicht folgt aus der in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der BaFin (Anlage zu § 1 der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29. April 2002 - BGBl. I S. 1499 -, zuletzt geändert durch Art. 27 Abs. 21 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 - BGBl. I S. 1981) angeordneten Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 2.13

    Informationszugang; Akteneinsicht; Protokolle und Sitzungsnieder-schriften des

    a) § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der BaFin vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1499), zuletzt geändert am 1. März 2013 (BGBl. I S. 355), die vom Bundesministerium für Finanzen als Rechtsverordnung erlassen ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 FinDAG), bestimmt, dass die Sitzungen des Verwaltungsrats nicht öffentlich sind.
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