Gesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 2600 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 17.07.2002, Seite 2600
- Neufassung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres
- vom 15.07.2002
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 18.03.2009 - III R 33/07
Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die …
Im Streitzeitraum 2004/2005 wird ein Kind, welches das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat, nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG für die Gewährung von Kindergeld berücksichtigt, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I 2002, 2596) --FSJG--, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I 2002, 2600) --FÖJG--, einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 2000 Nr. 1 117, 1) --EFD-- oder einen anderen Dienst im Ausland i.S. von § 14b ZDG leistet. - BFH, 18.03.2009 - III R 64/07
Anspruch auf Kindergeld bei unentgeltlichem Friedensdienst des Kindes im Ausland …
Im Streitzeitraum wird ein Kind, welches das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat, nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG für die Gewährung von Kindergeld berücksichtigt, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I 2002, 2596) --FSJG--, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I 2002, 2600) --FÖJG--, einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 2000 Nr. 1 117, 1) --EFD-- oder einen anderen Dienst im Ausland i.S. von § 14b ZDG leistet.