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   BGBl. I 2002 S. 3818   

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BGBl. I 2002 S. 3818 (https://dejure.org/2002,43071)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 04.10.2002, Seite 3818
  • Neufassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
  • vom 26.09.2002

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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Ihre gesetzliche Grundlage ist vielmehr § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (neu gefasst durch Bekanntmachung vom 26.9.2002, BGBl I 3818).
  • FG Köln, 28.06.2013 - 6 K 3384/08

    Abgrenzung zwischen PKW und LKW

    Das bedeutet, dass die Bindung des Beklagten an die Entscheidung der Zulassungsstelle für die Zeit bis zum 11.12.2012 an § 2 Abs. 2 KraftStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 668), zu messen ist und für die Zeit ab dem 12.12.2012 § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG in der Fassung des VerkehrStÄndG angewendet werden muss.
  • VG Trier, 24.05.2005 - 2 K 226/05

    Fahrzeugschein nur bei Einzugsermächtigung

    Von dieser bereits in der Fassung der Vorschrift vom 28. August 2002 (BGBl. I S. 3818) in ähnlicher Weise enthaltenen, auf die Aushändigung des Fahrzeugscheins abstellenden, Verordnungsermächtigung hat das Land mit der Landesverordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom 2. März 2004 (GVBl. S. 237) - im folgenden: LVO- Gebrauch gemacht und die Aushändigung des Fahrzeugscheins in § 1 Nr. 1 a LVO vom Nachweis einer entsprechenden Einzugsermächtigung abhängig gemacht.
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