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   BGBl. I 2002 S. 4144   

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BGBl. I 2002 S. 4144 (https://dejure.org/2002,52865)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 24.10.2002, Seite 4144
  • Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes
  • vom 15.10.2002

Gesetzestext

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  • Wikipedia

    Körperschaftsteuergesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 10 K 1859/15

    Steuerfreiheit von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen

    Zum einen ist streitig, ob Genussrechtsausschüttungen der X-A - einer kanadischen Tochtergesellschaft der Klägerin - im Streitjahr 2005 als steuerpflichtige Zinserträge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erfassen sind oder ob sie unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallen und daher nach § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 i.V. mit § 8b Abs. 1 KStG (in der im Streitjahr gültigen Fassung des KStG 2002, BGBl I 2002, 4144) bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht bleiben (unter II.).
  • BFH, 22.04.2008 - I S 3/08

    Aussetzung der Vollziehung nach Zulassung der Revision

    Der Senat hat mit Beschluss vom 8. April 2008 I B 7/08 auf die Beschwerde der Antragstellerin die Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29. November 2007 4 K 3765/04 zugelassen, da der Senat die aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Antragstellerin die streitgegenständlichen Aktien unter dem Teilwert erworben hat und daher § 8b Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4144) anwendbar ist, für grundsätzlich bedeutsam i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hält.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 6 A 10204/19

    Verpflichtung von Beteiligungs- und Holdinggesellschaften zur Bestellung eines

    Ein Erwerb im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG ist - anders als nach dem Erwerbsbegriff des § 8b Abs. 7 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144 - KStG 2002 -) (s. zu diesem Rengers, in: Blümich, KStG, 146. EL 2019, § 8b Rn. 451 und sogleich unten c)) - nicht nur ein abgeleiteter Erwerb, also nicht nur ein solcher, der auf einen Veräußerungsvorgang zurückzuführen ist und durch einen Übertragungsakt von einem Dritten erfolgt.
  • FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07

    Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile

    Nachdem in Folge des Beschlusses des BVerfG § 40a Abs. 1 KAGG in der Fassung des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I 2000, 1433) --KAGG 2000-- im Streitzeitraum anwendbar ist, trägt die Klägerin vor, auf den Ausschluss von Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten nach § 8b Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes --KStG-- in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I 2002, 4144) --KStG 2002-- werde nicht verwiesen.
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    Die Tätigkeit der Klägerin ist gemäß § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030), umsatzsteuerpflichtig, da sie ebenso wie die Abfallberatung nach § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV 1998 als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 4 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), anzusehen ist.
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    Die Tätigkeit der Klägerin ist gemäß § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030), umsatzsteuerpflichtig, da sie ebenso wie die Abfallberatung nach § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV 1998 als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 4 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), anzusehen ist.
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 190/06

    Einkommensteuer: Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei

    Gemäß § 34 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 KStG (i.d.F. vom 15.10.2002, BGBl. I S.4144) unterlägen Ausschüttungen in 2001, die nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beruhten, bei der Gesellschaft bereits dem Halbeinkünfteverfahren und über § 52 Abs. 4 b Nr. 1 EStG auch bei dem Gesellschafter.
  • FG Köln, 10.06.2010 - 13 K 416/10

    Finanzielle Eingliederung bei rückwirkender Umwandlung

    Gemäß § 34 Abs. 9 Nr. 3 KStG gilt für Gewinnabführungsverträge, die - wie im vorliegenden Fall - vor dem 21. November 2002 abgeschlossen wurden, § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I 2002, 4144).
  • FG Hamburg, 02.07.2004 - I 178/04

    Körperschaftsteuer: Keine rückwirkende Begründung von Organschaften bei

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  • FG Hamburg, 13.11.2018 - 6 K 151/17

    Verlustvortrag Körperschaftsteuer - wirtschaftliche Identität

    Der Prüfer des Beklagten kam im Betriebsprüfungsbericht vom 20. November 2014 zu der Auffassung, dass die Klägerin im Jahr 2007 ihre wirtschaftliche Identität im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung des Körperschaftssteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I 2002, 4144 ff., KStG a.F.) verloren habe.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2008 - 1 K 507/04

    Abfluss einer am 30.12.2000 beschlossenen Vorabausschüttung: Anwendung des

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