Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2546   

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BGBl. I 2003 S. 2546 (https://dejure.org/2003,47369)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 18.12.2003, Seite 2546
  • Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
  • vom 13.12.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 31.10.2003   BT   Im Bundeshaus notiert: Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2004 - 2 R 598/04

    Eilanträge weiterer Gemeinden gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften

    v. 11.08.1993 (BGBl I 1473), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2003 (BGBl I 2546), entwickelt hat (BVerfG, Beschl. v. 21.12.1976 - 1 BvR 799/76 -, NJW 1977, 430) schon dann, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist, einstweiliger Rechtsschutz wegen unmittelbarer Betroffenheit durch die Norm auf andere Weise nicht erlangt werden kann und die dann erforderliche Abwägung, in die alle Belange der Betroffenen einzustellen sind, ergibt, dass die Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung verweigert wird, die Rechtsvorschrift später in der Hauptsache aber für nichtig erklärt wird, schwerer wiegen als die Folgen, die eintreten, wenn der Vollzug der Rechtsvorschrift ausgesetzt wird, die Norm indessen später in der Hauptsache bestätigt wird (OVG LSA, Beschl. v. 09.06.1994 - 2 M 36/94 -, m. w. N.).
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