Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1410   

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BGBl. I 2004 S. 1410 (https://dejure.org/2004,53940)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 07.07.2004, Seite 1410
  • Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz - HRegGebNeuOG)
  • vom 03.07.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 05.01.2004   BT   Handelsregistergebühren sollen sich künftig am Aufwand orientieren
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02

    Rückzahlungsanspruch einer Gesellschaft für überzahlte Handelsregistergebühren:

    Dass dieser nicht aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung an der Erhebung der Einrede gehindert ist, wie die Beteiligte meint, ergibt sich schon aus dem Vorhandensein einer Verjährungsregelung und folgt im Übrigen daraus, dass der Gesetzgeber in den aus Anlass des Inkrafttretens des Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetzes vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1410) geschaffenen Übergangsvorschriften des neu eingefügten und ab dem 1. Dezember 2004 geltenden § 164 KostO die Verjährung von Rückerstattungsansprüchen für Altfälle in Absatz 1 Satz 3 ausdrücklich angeordnet hat.
  • KG, 09.11.2004 - 1 W 347/02

    Verjährung von Rückerstattungsansprüchen; Hinderung an der Erhebung der Einrede

    Dass dieser nicht aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung an der Erhebung der Einrede gehindert ist, wie die Beteiligte meint, ergibt sich schon aus dem Vorhandensein einer Verjährungsregelung und folgt im Übrigen daraus, dass der Gesetzgeber in den aus Anlass des Inkrafttretens des Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetzes vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1410) geschaffenen Übergangsvorschriften des neu eingefügten und ab dem 1. Dezember 2004 geltenden § 164 KostO die Verjährung von Rückerstattungsansprüchen für Altfälle in Absatz 1 Satz 3 ausdrücklich angeordnet hat.
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