Gesetzgebung
BGBl. I 2004 S. 1707 |
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07
Prüfungsrecht - Zumutbarkeit der Prüfungsbedingungen bei hohen Raumtemperaturen; …
Die angefochtenen Bescheide sind nur insoweit rechtswidrig, als die Prüfung des Klägers auch im Hinblick darauf für nicht bestanden erklärt wurde, dass eine Ergänzungsprüfung nach § 19 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung - WiPrPrüfV - vom 24. Juli 2004 (BGBl. I S. 1707) nicht in Betracht komme.