Gesetzgebung
BGBl. I 2004 S. 2092 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 12.08.2004, Seite 2092
- Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- vom 09.08.2004
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (23)
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Zwar ist dieser Tatbestand in § 11 Abs. 3 FeV eingefügt worden, weil nach Einschätzung des Verordnungsgebers eine Regelung fehlte, die die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erlaubt, wenn auf Grund von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellten, Eignungszweifel bestehen (vgl. BR-Drs. 305/04 Beschluss). - VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines …
Wie sich der Begründung zur Änderungsverordnung vom 09.08.2004 (BR-Drs. 305/04) entnehmen lässt, fehlte aus Sicht des Verordnungsgebers vor Neufassung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV in der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Regelung, wonach die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen kann, wenn aufgrund von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die keine Straftaten darstellen, Eignungszweifel bestehen; gerade beim Vorliegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten oder der Teilnahme an illegalen Straßenrennen müsse im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich sein. - VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens
Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV wurde erst durch Änderungsverordnung vom 9. August 2004 (BGBl I, S. 2092 - damals noch mit der Nr. 5 des § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV verbunden) - eingeführt.Dabei hat er insbesondere an Fahrerlaubnisinhaber gedacht, die durch eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten oder die Teilnahme an illegalen Straßenrennen Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung haben entstehen lassen (vgl. BR-Drs. 305/04 - Beschluss, S. 1).
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem …
Denn in der Antragsschrift vom 29.08.2003 im Vertragsverletzungsverfahren C-372/03, in der die Kommission die Bereiche aufgeführt hat, in denen die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 91/439/EWG nach ihrer Ansicht nicht entsprechend Art. 249 Abs. 3 EGV umgesetzt hat (…vgl. Rn. 24 f.), werden diese Bestimmungen - im Gegensatz zu dem inzwischen aufgehobenen § 29 FeV (Verordnung vom 09. August 2004, BGBl. I S. 2092) - nicht erwähnt. - VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1
Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der …
Denn in der Antragsschrift vom 29.08.2003 im Vertragsverletzungsverfahren C-372/03, in der die Kommission die Bereiche aufgeführt hat, in denen die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 91/439/EWG nach ihrer Ansicht nicht entsprechend Art. 249 Abs. 3 EGV umgesetzt hat (…vgl. Rn. 24 f.), werden diese Bestimmungen - im Gegensatz zu dem inzwischen aufgehobenen § 29 FeV (Verordnung vom 09. August 2004, BGBl. I S. 2092) - nicht erwähnt.". - OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
Zur Begründung des Bescheids bezog sich der Rechtsvorgänger des Beklagten auf § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I, S. 310, ber. S. 919), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21. März 2005 (BGBl I, S. 818 - nachfolgend: StVG), i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV (v. 18. August 1998, BGBl. I, S. 2214, zuletzt geändert durch VO v. 9. August 2004, BGBl. I, S. 2092, ber. BGBl. 2005 I, S. 379 - nachfolgend: FeV).Zugrunde zu legen sind danach das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I, S. 310, ber. S. 919), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21. März 2005 (BGBl. I, S. 818), und die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I, S. 2214), zuletzt geändert durch Verordnung v. 9. August 2004 (BGBl. I, S. 2092, ber. BGBl. 2005 I, S. 379).
- OVG Niedersachsen, 30.05.2007 - 12 LA 238/06
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die …
Für die Verpflichtungsklage des Klägers auf Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und CE sei die derzeit geltende Fassung der Anlage 6 vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2092, 2093) maßgeblich, die im Hinblick auf das Erfordernis des Stereosehens Abweichungen im Vergleich zu der Fassung vom 7. August 2002 nicht enthalte. - OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
Wirksamkeit des Führens einer Europäischen Fahrerlaubnis aus Polen bei einer …
Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Nach § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - i. d. F. der 3. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2005 (BGBl I S. 2412) i. V. m. § 11 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr - IntKfz -, zuletzt geändert durch Art. 3 der 3. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2092), habe die Fahrerlaubnisbehörde demjenigen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise, das Recht abzuerkennen, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. - OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 1 S 192.07
Fahrerlaubnisentziehung; Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; mündliche …
Zum anderen lässt sich die Maßgeblichkeit der Befähigung im materiellen Sinne daraus entnehmen, dass das Fahrerlaubnisrecht im Zuge der Anerkennung und Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse auch solchen Personen das Führen von Kraftfahrzeugen gestattet, die die Erteilungsvoraussetzungen einer ordnungsgemäßen Fahrschulausbildung und einer erfolgreichen Prüfung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 StVG) nicht vorweisen können (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV, § 7 Abs. 1 Nr. 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung [FahrschAusbO] vom 18. August 1998 [BGBl. I S. 2335], zuletzt geändert durch VO vom 9. August 2004 [BGBl. I S. 2092]). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV, § 48 Abs. 9 FeV, § 11 Abs. 8 FeV (jeweils in der hier noch maßgeblichen Fassung vom 09.08.2004, BGBl. I S. 2092) wird sich nach der im vorläufigen Rechtsschutz gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich als rechtswidrig erweisen. - VG Neustadt, 04.03.2005 - 3 L 253/05
EU-Fahrerlaubnis; zur Berechtigung gem FeV § 28
- VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
Anordnung der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 1 S 55.07
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt und anderer Verstöße
- VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der …
- VGH Bayern, 24.05.2017 - 11 ZB 17.681
Keine Anerkennung eines tschechischen Führerscheins
- VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 ZB 05.2951
Neuerteilung der Fahrerlaubnis - Neuerteilung ohne Fahrprüfung - Wiedergewinnung …
- VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten …
- VGH Bayern, 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079
Straßenverkehrsrecht: Fristsetzung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, …
- VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05
Pflicht zur Anerkennung von EU-Führerscheinen steht der Überprüfung der …
- VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 ZB 14.659
Antrag auf Erteilung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
- VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - 2 L 266/05
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach BtM-Konsum, Recht auf …
- VG Freiburg, 28.06.2005 - 4 K 1163/05
- VG Dresden, 11.05.2005 - 14 K 822/04