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   BGBl. I 2004 S. 2414   

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BGBl. I 2004 S. 2414 (https://dejure.org/2004,56242)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 01.10.2004, Seite 2414
  • Neufassung des Baugesetzbuchs
  • vom 23.09.2004

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Wird zitiert von ... (113)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    Hierfür wird gemäß § 17 Abs. 2 UVPG eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt (§ 2 Abs. 4 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004, BGBl. I S. 2414).

    (c) Auch die nunmehr in § 1a Abs. 4 BauGB (seit der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, BGBl. I, S. 2414) i. V. m. § 34 BNatSchG vorgesehene FFH-Verträglichkeitsprüfung für Bebauungspläne, die ein Natura 2000-Gebiet im Sinne des BNatSchG in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen können, war für den Anfang der 80er Jahre beschlossenen und geänderten Bebauungsplan Nr. 80 noch nicht durchzuführen.

  • BFH, 24.10.2017 - II R 40/15

    Berücksichtigung von Sanierungskosten in einem Sachverständigengutachten

    a) Die Anforderungen an die methodische Qualität des Wertgutachtens ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 194 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I 2004, 2414).
  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Aus dem Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585):.
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