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   BGBl. I 2004 S. 2569   

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BGBl. I 2004 S. 2569 (https://dejure.org/2004,51924)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 06.10.2004, Seite 2569
  • Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
  • vom 04.10.2004

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Soweit das Beschwerdegericht dem Insolvenzverwalter die pauschaliert geltend gemachten Auslagen in Höhe von insgesamt (65 Monate x 250 EUR =) 16.250 EUR zugesprochen hat, problematisiert die Rechtsbeschwerde eine Rückwirkung der "Deckelung" gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV in der Fassung der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I, S. 2569) bzw. eine restriktive Anwendung von § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV a.F.
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Die Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters in § 2 Abs. 2 InsVV durch die Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) verstößt weder gegen §§ 63, 65 InsO noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im

    Die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders in § 13 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 InsVV durch die Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) verstößt weder gegen §§ 63, 65 InsO noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03

    Vergütung des vorläufigen Treuhänders im Verbraucherinsolvenzeröffnungsverfahren;

    Zwar billigt auch § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV in der Fassung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Vergütung zu, deren Berechnungsgrundlage das Vermögen sein soll, auf welches sich die Verwaltertätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat.
  • LG Bielefeld, 28.11.2005 - 23 T 644/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters; Abweichung von der Regelvergütung;

    Die Einzelheiten des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters ergeben sich aus der aufgrund des § 65 InsO erlassenen Insolvenzverwaltervergütungsverordnung vom 19. August 1998 (BGBl. I S. 2205), zuletzt geändert am 4. Oktober 2004 (BGBl. I 2569).
  • LG Bielefeld, 28.01.2005 - 23 T 550/04

    Anspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf eine Mindestvergütung

    Die Einzelheiten des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters ergeben sich aus der aufgrund der nach § 65 InsO erlassenen insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 19. August 1998 (BGBl. 1 Seite 2105), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I, Seite 2569).
  • AG Stralsund, 19.02.2007 - 4 IN 20/05

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Vergütung für seine Geschäftsführung sowie

    Die Erstattung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters erfolgt auf der Grundlage der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) vom 19.08.1998 (BGBl. I S. 2205), der Verordnung zur Änderung der InsVV vom 04.10.2004 (BGBl. I S. 2569) und aufgrund des § 65 der Insolvenzordnung vom 05.10.1994.
  • AG Bamberg, 24.05.2004 - 2 IK 224/04

    Definition des Terminus Technicus "Regelvergütung" auf Grundlage der

    In diesem Verfahren ist die InsVV in der neuen Fassung gemäß der Verordnung vom 4.10.2004 (BGBl. I S. 2569) anzuwenden, da das Verfahren nach dem 1.1.2004 eröffnet wurde.
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