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   BGBl. I 2004 S. 267   

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BGBl. I 2004 S. 267 (https://dejure.org/2004,47942)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 27.02.2004, Seite 267
  • Verordnung über die Durchführung der Milchprämie und der Ergänzungszahlung zur Milchprämie (Milchprämienverordnung - MilchPrämV)
  • vom 18.02.2004

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1139/06

    Bewilligung weiterer Zahlungsansprüche i.R.d. einheitlichen

    Nach Satz 4 dieser Vorschrift sind in dem Antrag die in der Anlage zu § 4 Abs. 2 Satz 1 der Milchprämienverordnung vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 267, 900, - MilchPrämV -), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2140) geändert worden ist, aufgeführten Angaben zu machen, soweit der Betriebsinhaber während des gesamten oder eines Teils des Zwölfmonatszeitraums vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2005 Milcherzeuger gewesen ist und in diesem Zeitraum über eine Milchreferenzmenge verfügt hat.
  • VG Stade, 24.06.2008 - 6 A 1225/06

    Erhöhung der Zahlungsansprüche wegen Berücksichtigung einer weiteren

    Nach Satz 4 dieser Vorschrift sind in dem Antrag die in der Anlage zu § 4 Abs. 2 Satz 1 der Milchprämienverordnung - MilchPrämV - vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 267, 900), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2140) geändert worden ist, aufgeführten Angaben zu machen, soweit der Betriebsinhaber während des gesamten oder eines Teils des Zwölfmonatszeitraums vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2005 Milcherzeuger gewesen ist und in diesem Zeitraum über eine Milchreferenzmenge verfügt hat.
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