Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2477   

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BGBl. I 2005 S. 2477 (https://dejure.org/2005,63855)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.08.2005, Seite 2477
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz)
  • vom 18.08.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 12.04.2005   BT   Vollstreckung für Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen erleichtern
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche

    Die Anpassung wurde mit Wirkung vom 21. Oktober 2005 durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 18.August 2005, BGBl. I S 2477 nachgeholt (vergl. für die Zwischenzeit LG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2005 - 15 W 39/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall einer Terminsgebühr bei einem Anerkenntnisurteil im

    Dies entspricht zukünftig auch der Gesetzeslage nach Art. 2 Abs. 5 Ziff. 3 b des EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetzes vom 26.08.2005 (BGBl I, 2477, 2481).
  • KG, 20.01.2014 - 20 U 213/13

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

    Zu der Belehrung über die notwendige Form gehört bei Erkenntnisverfahren vor dem Landgericht auch, dass der Einspruch nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann (§ 78 Abs. 1 ZPO; vgl. BTDrs. 15/5222 S. 19).
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