Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2674   

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BGBl. I 2005 S. 2674 (https://dejure.org/2005,56399)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 07.09.2005, Seite 2674
  • Neununddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 303, 304 StGB - (39. StrÄndG)
  • vom 01.09.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 20.04.2005   BT   Getrennte Initiativen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU zu Graffiti
  • 15.06.2005   BT   Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gegen Graffiti fand große Mehrheit
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion als

    Diese Frage ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und auch im Gesetzgebungsverfahren anlässlich des 39. StÄG vom 1. September 2005 unerörtert geblieben (vgl. BT-Drucks. 15/5313).
  • AG Berlin-Neukölln, 11.06.2019 - 2 C 42/19

    Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Schriftzügen führt zur Kündigung

    Die Unerheblichkeit hat der Gesetzgeber für Veränderungen angenommen, die ohne Aufwand binnen kurzer Zeit von selbst wieder vergehen oder entfernt werden können, wie Kreide- oder Wasserfarbenauftrag (BT-Drs. 15/5313, S. 3).
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