Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2674 |
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 20.04.2005 BT Getrennte Initiativen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU zu Graffiti
- 15.06.2005 BT Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gegen Graffiti fand große Mehrheit
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08
Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion als …
Diese Frage ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und auch im Gesetzgebungsverfahren anlässlich des 39. StÄG vom 1. September 2005 unerörtert geblieben (vgl. BT-Drucks. 15/5313). - AG Berlin-Neukölln, 11.06.2019 - 2 C 42/19
Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Schriftzügen führt zur Kündigung
Die Unerheblichkeit hat der Gesetzgeber für Veränderungen angenommen, die ohne Aufwand binnen kurzer Zeit von selbst wieder vergehen oder entfernt werden können, wie Kreide- oder Wasserfarbenauftrag (BT-Drs. 15/5313, S. 3).