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   BGBl. I 2006 S. 1091   

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BGBl. I 2006 S. 1091 (https://dejure.org/2006,42904)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 05.05.2006, Seite 1091
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
  • vom 26.04.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (G-SIG: 16019127)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 15.02.2006   BT   Betreuungskosten für Kinder steuerlich abzugsfähig machen
  • 22.02.2006   BT   Öffentliche Anhörungen zu steuerrechtlichen Änderungen
  • 01.03.2006   BT   Bundesrat will Steuerschlupflöcher bei Handwerkerleistungen verhindern
  • 15.03.2006   BT   Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten befürwortet
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • FG Nürnberg, 24.06.2015 - 7 K 1356/14

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche

    Hierzu gehören auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und Wegebauarbeiten (BTDrucks 16/643, 10, und BTDrucks 16/753, 11), aber auch die Reparatur, Wartung und Austausch von Gas- und Wasserinstallationen (Barein in Littmann/Bitz/ Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 35a Rz 25).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16

    Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im

    Hierzu gehören auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und Wegearbeiten (BT-Drs. 16/643, 10 und BT-Drs. 16/753, 11), aber auch die Reparatur, Wartung und Austausch von Gas- und Wasserinstallationen.
  • BFH, 06.11.2014 - VI R 1/13

    Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als

    Hierzu gehören auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und Wegebauarbeiten (BTDrucks 16/643, 10, und BTDrucks 16/753, 11), aber auch die Reparatur, Wartung und der Austausch von Gas- und Wasserinstallationen (Barein in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 35a EStG Rz 27).
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 14/08

    Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung der Rechnung

    Zwar erlangte § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2006 Bedeutung, soweit durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (BGBl. I 2006, 1091) in § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen neu geregelt worden ist.
  • FG Münster, 06.04.2016 - 13 K 136/15

    Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe

    Aufgrund der entstehenden Abgrenzungsschwierigkeiten und auch um das gesetzesimmanente Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit zu fördern, wurde mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung von 26.4.2006 (BGBl. I 2006, 1091) die Vorschrift neu gefasst und Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen mit in den Anwendungsbereich einbezogen.
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    aa) Nach § 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 2 und 3 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3310, im Folgenden: a.F.) wird beim Lohnsteuerabzug neben dem Sonderausgaben-Pauschbetrag des § 10c Abs. 1 EStG auch die Vorsorgepauschale nach Maßgabe des § 10c Abs. 2 bis 5 EStG (in der Fassung vom 26. April 2006, BGBl I S. 1091, im Folgenden: a.F.; vgl. nunmehr § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 und 3 Buchstabe a EStG) berücksichtigt.
  • BFH, 18.12.2014 - III R 63/13

    Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte

    Bereits in dem durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26. April 2006 (BGBl I 2006, 1091, BStBl I 2006, 350) eingeführten § 4f EStG sah der Gesetzgeber in Satz 5 vor, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachweisen muss.

    bb) Die Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (BTDrucks 16/643, S. 9 zu Nr. 2 aE), mit dem die besonderen Nachweiserfordernisse für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten in § 4f EStG eingeführt wurden, enthält keinen Hinweis darauf, dass das Erfordernis einer Zahlungsabwicklung über das Konto der Betreuungsperson nur für bestimmte Arten der Dienstleistungserbringung gelten sollte.

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2010 - 4 K 2708/07

    Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als

    Die einschränkende Auslegung des Beklagten, wonach keine wesentliche Verbesserung und kein Einbau bisher nicht vorhandener Anlagen damit verbunden sein dürfe, finde im Gesetzeswortlaut keine Stütze und entspreche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers (Hinweis auf BT-Drs. 16/643), dessen erklärtes Ziel ("Wiederbelebung der Investitionstätigkeit (...) auch in privaten Haushalten"; "Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerleistungen") spreche vielmehr eindeutig für eine Anerkennung (auch) der hier streitigen Investitionsaufwendungen, die die Kläger nicht zuletzt im Vertrauen auf die Praktikabilität der steuerlichen Förderung getätigt hätten.

    § 35a EStG ist durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung - FördWachsG- v. 26. April 2006 (BGBl I 2006, 1091) mit Wirkung ab VZ 2006 geändert worden.

    Hierzu heißt es in den Gesetzesmaterialien(BT-Drs. 16/643 vom 14. Februar 2006, S. 10), soweit die hier in Rede stehenden Leistungen angesprochen sind: "Zu Buchstabe b (Absatz 2) Satz 1 gilt wie bisher für haushaltsnahe Dienstleistungen,... mit Ausnahme der in Satz 2 genannten Leistungen.

    c) Soweit vor der Änderung des § 35a Abs. 2 EStG durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (a.a.O.) seitens des BMF (z.B. BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 408, Rz 4 und 5) und einiger Finanzgerichte (siehe die Nachweise - auch der kritischen Stimmen - im Urteil des Finanzgerichts München vom 30. Juli 2005 5 K 2262/04, EFG 2005, 1612) die Auffassung vertreten wurde, dass Handwerkerleistungen, soweit sie nicht über Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten hinausgehen, ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 2002, 4621; BStBl I 2003, 3) sein können (offen gelassen vom BFH in den Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BStBl II 2007, 760, und VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) kann hieran nach der Änderung des § 35a Abs. 2 EStG durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (a.a.O.) wegen des insoweit eindeutigen neuen Wortlauts und der Gesetzesbegründung nicht mehr festgehalten werden.

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08

    Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines

    Nach § 52 Abs. 50b Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (BGBl. I 2006, 1091, BStBl I 2006, 350) gilt die Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 35a EStG auf Handwerkerleistungen --soweit sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusehen sind-- erst ab 2006.
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2012 - 4 K 1933/12

    Keine begünstigten Handwerkerleistungen bei einer Neubaumaßnahme

    a) Die Steuerermäßigung bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen kam durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 - FördWachsG- in das Einkommensteuergesetz (BGBl. I 2006, 1091).

    In der Begründung des Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD vom 14. Februar 2006 (Bundestags-Drucksache 16/643) wird zum neuen § 35 a Abs. 2 Satz 2 EStG 2006 ausgeführt, dass die Bestimmung für alle handwerklichen Tätigkeiten, unabhängig davon gilt, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt.

    Hierzu gehören auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und Wegebauarbeiten (BTDrucks 16/643, 10, und BTDrucks 16/753, 11).

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (Bundestags-Drucksache 16/643) sollte der private Haushalt als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich gefördert werden.

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

  • FG Bremen, 11.12.2008 - 2 K 100/08

    Nichtberücksichtigung von Malerarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v.

  • FG München, 23.02.2015 - 7 K 1242/13

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug - Steuerermäßigung bei Handwerkerleistung

  • FG Hamburg, 16.05.2017 - 2 K 75/16

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 1 K 791/07

    Anerkennung von Baraufwendungen für Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 S. 2

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2012 - 11 K 838/10

    Inanspruchnahme der Steuerermäßigung gem. § 35a EStG auch bei

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung

  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 1991/09

    Berücksichtigung von Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder

  • FG Sachsen, 19.08.2009 - 2 K 1038/09

    Vollständige Anerkennung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und

  • BFH, 20.11.2008 - VI R 22/08

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung der Rechnung für

  • FG Köln, 18.10.2012 - 14 K 2159/12

    Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

  • BFH, 29.05.2008 - III R 108/07

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002 - Anforderung an

  • FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 5 K 1105/05

    Keine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten bei einer

  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 5 K 3263/12

    Kein Abzugsverbot nach § 22 Nr. 4 Satz 2 EStG für Kinderbetreuungskosten nach §

  • FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13

    (Kein Sonderausgabenabzug "verrentet" gezahlter Jahreserbschaftsteuer

  • FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer

  • FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17

    Handwerkerleistung, Bundesfinanzhof, Finanzgericht, Steuerermäßigung,

  • FG Hamburg, 23.10.2009 - 6 K 123/09

    Kinderbetreuungskosten

  • FG Thüringen, 27.05.2009 - 2 K 211/08

    Abzugsfähigkeit der vom Konto des Lebenspartners entrichteten Kosten der

  • FG Sachsen, 06.04.2011 - 2 K 1522/10

    Kinderbetreuungskosten durch Sprachassistenten in einem städtischen Kindergarten

  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - 7 K 266/09

    Berücksichtigung der Aufwendungen für Kinderbetreuung im Veranlagungszeitraum

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