Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 1175   

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BGBl. I 2006 S. 1175 (https://dejure.org/2006,61806)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 22.05.2006, Seite 1175
  • Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV)
  • vom 12.05.2006

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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

    Geht man mangels abweichenden Vortrags davon aus, dass die Klägerin den Beleihungswert mit 80 % des Verkehrswerts bemessen hat (vgl. allgemein zur Pflicht vorsichtiger Beleihungswertermittlung auch die zum 1. August 2006 in Kraft tretenden §§ 3 f. der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes vom 12. Mai 2006, BGBl I 2006, 1175), ergäbe sich auch nach dem eigenen Klägervorbringen ein kumulierter Verkehrswert von 6.213.800,50 EUR.
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