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   BGBl. I 2006 S. 2782   

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BGBl. I 2006 S. 2782 (https://dejure.org/2006,46468)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 12.12.2006, Seite 2782
  • Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
  • vom 07.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) (G-SIG: 16019249)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 27.09.2006   BT   Steuerrecht der Europäischen Gesellschaft festlegen
  • 09.10.2006   BT   Drei öffentliche Anhörungen am 18. Oktober
  • 19.10.2006   BT   Regierung lehnt Steuerstundung bei Unternehmensverlagerung ins Ausland ab

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/19/EG des Rates vom 17. Februar 2005 zur Änderung der Richtlinie 90/434/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen (ABl. EU Nr. L 58 S. 19).

 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Im Rahmen der Neuregelungen durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I S. 2782) sei die in § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG a.F. geregelte Übernahme des verbleibenden Verlustvortrags im Sinne von § 10d EStG durch die übernehmende Körperschaft bei Verschmelzung gestrichen worden.
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 47/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Besteuerung der

    Auch der Gesetzgeber hat im Rahmen der Neuregelung des § 27 KStG durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) --StSenkG-- vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) und das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782) den Willen, eine nicht steuerbare Einlagenrückgewähr durch eine in einem Drittstaat ansässige Kapitalgesellschaft gänzlich ausschließen zu wollen, nicht klar zum Ausdruck gebracht (s. BRDrucks 542/1/06, S. 2 f., BTDrucks 16/2710, S. 31 f.).

    Auch bei Körperschaften in EU-Mitgliedstaaten besteht die Schwierigkeit, dass die Anforderungen der §§ 27 ff. KStG (Aufstellung einer Steuerbilanz nach deutschen Grundsätzen, alljährliche Feststellungserklärungen) nicht erfüllt werden, so dass für die Beurteilung, ob eine Einlagenrückgewähr vorliegt, Grundkenntnisse und Ermittlungen über das jeweilige ausländische Bilanz- und Gesellschaftsrecht erforderlich sind (BRDrucks 542/1/06, S. 3).

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Nicht zu überzeugen vermag auch das Argument, dass Verluste des übertragenden Unternehmens gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. vor Inkrafttreten des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2006 --SEStEG-- (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4) von dem übernehmenden Unternehmen abgezogen werden konnten (vgl. aber BFH-Beschluss in BFHE 203, 496, BStBl II 2004, 414; unter 3.b cc).
  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Im Rahmen der Neuregelungen durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist die in § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG a. F. geregelte Übernahme des verbleibenden Verlustvortrags i. S. von § 10d EStG durch die übernehmende Körperschaft bei Verschmelzung gestrichen worden.
  • BFH, 12.10.2016 - I R 80/14

    Unionsrecht und Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit

    Nach der letztgenannten Bestimmung ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und die nicht aus einer der im Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 AStG (i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4) aufgeführten (sog. aktiven) Tätigkeiten stammen.
  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 1900/12

    Körperschaftsteuerliche Qualifikation von Zahlungen einer US-amerikanischen

    Vielmehr werde in der Ausschussempfehlung zu der gesetzlichen Neuregelung (Bundesrats-Drucksache 542/1/06) ausdrücklich ausgeführt, dass bei Einlagenrückzahlungen von Körperschaften aus Drittstaaten außerhalb der EU die Rechtsprechungsregeln weiterhin angewandt werden sollten.

    Gegenteiliges könne auch nicht aus den von der Klägerin zitierten gemeinsamen Empfehlungen des Wirtschafts- und des Finanzausschusses vom 11.09.2006 (Bundesrats-Drucksache 542/1/06) gefolgert werden, denn der Bundestag habe die Ausführungen der Ausschüsse nicht in seine Begründung zum Gesetzentwurf vom 25.09.2006 übernommen (Bundestags-Drucksache 16/2710).

    Vielmehr werde in dieser Gesetzesbegründung einleitend klargestellt, dass Leistungen einer Körperschaft beim Empfänger grundsätzlich zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führten (Bundestags-Drucksache 16/2710, S. 32 zu Buchstabe d).

    Die Bundesrats-Drucksache 542/1/06 vom 11.09.2006 (Empfehlungen des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses) spricht dafür, dass die Rückgewähr von Einlagen an den Gesellschafter durch Drittstaaten-Körperschaften weiterhin nicht als Dividende behandelt werden sollte, sondern lediglich die Einführung einer Sonderregelung für EU-Körperschaften beabsichtigt war.

    ... Bei Einlagerückzahlungen von Körperschaften aus Drittstaaten außerhalb der EU sollen die Rechtsprechungsregelungen ohnehin weiter angewendet werden." Die zeitlich spätere Bundestags-Drucksache 16/2710 vom 25.09.2006 (Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, S. 31 f.) ist weniger eindeutig.

  • BFH, 26.04.2017 - I R 27/15

    Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG - Keine Berücksichtigung fiktiver

    cc) In den mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4) vorgenommenen Modifizierungen und Ergänzungen des § 6 AStG finden sich weitere Belege für die vom Senat vertretene Sichtweise.

    aaa) So wird nunmehr nach den Maßgaben des § 6 Abs. 5 AStG aus unionsrechtlichen Gründen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/2710, S. 27, 53) für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden Staats bei Wegzug in einen solchen Staat "die nach Absatz 1 geschuldete Steuer" von Amts wegen zinslos und ohne Sicherheitsleistung bis zur Veräußerung der Anteile (oder zum Eintritt eines der in § 6 Abs. 5 Satz 4 AStG geregelten Ersatztatbestände) gestundet.

    Mit dieser Umformulierung sollte bewirkt werden, dass § 6 Abs. 1 AStG auch auf Anteile an einer ausländischen Gesellschaft i.S. des § 17 EStG anwendbar ist (BTDrucks 16/2710, S. 52).

    Aus der diesbezüglichen Gesetzesbegründung zum SEStEG (BTDrucks 16/2710, S. 27, 52 ff.) ergibt sich dafür kein Anhalt.

  • FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11

    Entstrickungsbesteuerung gebilligt

    Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften -SEStEG- vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782) wurde § 4 Abs. 1 EStG dahingehend ergänzt, dass einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsgutes gleichstehen (§ 4 Abs. 1 S. 3 EStG).

    Nach der Gesetzesbegründung wird insbesondere der Standardfall der Überführung eines Wirtschaftsgutes in eine ausländische Betriebsstätte durch § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG erfasst, wenn der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist oder die ausländische Steuer im Inland anzurechnen ist (Bundestag-Drucksache -BT-Drs.- 16/2710, 44).

    Die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Verbots echt rückwirkender Gesetze beanspruchen hier auch in materiell-rechtlicher Hinsicht Geltung, weil § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG - anders als in der Gesetzesbegründung angenommen (vgl. BT-Drs. 16/2710, S. 28) - aus verfassungsrechtlicher Sicht gegenüber der alten Rechtslage als konstitutive Änderung zu behandeln ist, die Regelung also nicht nur klarstellenden Charakter hat (ebenso z.B.: Musil in Hermann/ Heuer/ Raupach § 4 Anm. 208, 209a; Bode in Kirchhof, EStG, 14. Aufl. § 4 Rn. 106; a.A. Mitschke, FR 2011, 706, 708).

    Die in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG vertretene Auffassung, die Vorschrift habe lediglich klarstellenden Charakter (vgl. BT-Drs 16/2710, S. 28), ist für die Gerichte nicht verbindlich.

    Ziel des Gesetzes war zum einen, steuerrechtliche Vorschriften an aktuelle EU-rechtliche Vorgaben auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Gesellschaftsrechts anzupassen; zum anderen sollte es "der konsequenten Sicherung deutscher Besteuerungsrechte" dienen (vgl. BT-Drs. 16/2710, S. 1 und S. 25).

    Sie sollten die Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven u.a. dann gewährleisten, wenn "Wirtschaftsgüter dem deutschen Besteuerungszugriff entzogen werden" (BT-Drs. 16/2710, S. 26).

    Nachdem der Bundesrat vorgeschlagen hatte, die Möglichkeit einer zeitlich gestreckten Besteuerung der stillen Reserven zu schaffen, um eine "europarechtskonforme gesetzliche Fixierung der Entstrickungstatbestände" sicherzustellen (BR-Drs. 542/06 vom 22. September 2006), fügte der Finanzausschuss des Bundestages die Vorschrift des § 4g EStG in den Gesetzentwurf ein (Bericht des Finanzausschusses vom 09. November 2006, BT-Ds. 16/3369, S. 5).

  • BFH, 17.12.2014 - I R 39/14

    Volle "Schachtelprivilegierung" im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge

    Im Streitjahr bezog die Y-GmbH von der Y-S.p.A. eine Dividende, die die Y-GmbH bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags nach § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes 2002 (GewStG 2002) in Einklang mit § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 (KStG 2002) i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4) --KStG 2002 n.F.-- zunächst als Gewinn erfasste und sodann nach § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG 2002 wieder herauskürzte; eine Hinzurechnung nichtabziehbarer Betriebsausgaben auf die Dividende nach Maßgabe von § 9 Nr. 7 Satz 3 und § 9 Nr. 2a Satz 4 (und § 36 Abs. 8 Satz 5) GewStG 2002 (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 --JStG 2007-- vom 13. Dezember 2006 [BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28] --GewStG 2002 n.F.--) i.V.m. § 8b Abs. 5 KStG 2002 unterblieb.
  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15

    EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des

    Die zinslose, unbefristete und ohne Sicherheitsleistung vorzunehmende Stundung in § 6 Abs. 5 AStG wurde durch den Gesetzgeber durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2782) eingeführt, um europarechtliche Vorgaben zu erfüllen.

    Der Gesetzgeber war der Auffassung, § 6 AStG ohne die normierte Stundungsmöglichkeit verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit (s. Bundestagsdrucksache 16/2710, 27, 53).

  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 K 5258/09

    Steuermindernde Berücksichtigung einer sog. verschmelzungsbedingten Abstockung

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

  • BFH, 11.02.2015 - I R 3/14

    Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung -

  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

  • BFH, 11.07.2018 - I R 30/16

    Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

  • BFH, 30.05.2018 - I R 31/16

    Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

  • BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12

    Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung

  • FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11

    Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im

  • BFH, 13.09.2018 - I R 19/16

    Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem

  • BFH, 23.09.2008 - I B 92/08

    Gemeinschaftsrechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzeugsteuer nach

  • BFH, 11.07.2019 - I R 13/18

    Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II

  • BFH, 30.05.2018 - I R 35/16

    Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

  • BFH, 27.02.2018 - I B 37/17

    Vereinbarkeit des § 27 Abs. 8 Satz 4 KStG mit dem EU-Recht

  • BFH, 26.09.2018 - I R 16/16

    Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall

  • FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15

    Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto

  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

  • BFH, 30.01.2018 - VIII R 75/13

    Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

  • BFH, 11.07.2019 - I R 26/18

    Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I - Teilweise inhaltsgleich mit

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-Off" - Abgrenzung zwischen

  • BFH, 21.10.2014 - I R 31/13

    Leistungen der Kapitalgesellschaft i. S. von § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n. F.

  • BFH, 28.10.2015 - I R 65/13

    Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen

  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

  • FG Hamburg, 18.09.2018 - 6 K 77/16

    Umwandlungssteuerrecht: Buchwertfortführung bei Abspaltung

  • BFH, 10.09.2015 - IV R 49/14

    Bewertungs- und Ansatzwahlrecht nach § 3 UmwStG 1995 - Formwechselnde Umwandlung

  • BFH, 28.01.2015 - I R 70/13

    Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos

  • BFH, 10.12.2014 - I R 65/13

    Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des

  • FG Nürnberg, 12.06.2013 - 5 K 1552/11

    (Übertragung von Aktien einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft aufgrund

  • BFH, 15.04.2015 - I R 54/13

    Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist -

  • FG Hamburg, 21.05.2015 - 2 K 12/13

    Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer

  • BFH, 25.02.2015 - I R 86/12

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des vEK beim Übergang vom

  • BFH, 08.11.2016 - I R 49/15

    Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13

    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der

  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

  • FG Hamburg, 19.06.2013 - 2 K 185/11

    Körperschaftsteuer: Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbringungsgeborener

  • BFH, 02.02.2016 - I R 21/14

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation -

  • BFH, 28.11.2018 - I R 56/16

    Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach

  • FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 6 K 2703/15

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 27 Abs. 5 KStG 2002 i.d.F. des

  • FG München, 25.03.2015 - 1 K 495/13

    Wegzugsbesteuerung: Keine Verrechnung fingierter Veräußerungsgewinne mit

  • BFH, 10.12.2014 - I R 76/12

    Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des

  • BFH, 27.05.2009 - I R 94/08

    Verlustverrechnung bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - 11 K 1481/09

    (Voraussetzungen für eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des

  • BFH, 30.09.2015 - I B 66/15

    Schlussentscheidung nach DMC Beteiligungsgesellschaft mbH: Materiell- und

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 1148/05

    Auszahlung aus dem Eigenkapital

  • BFH, 20.05.2015 - I R 75/14

    Nachträgliche Einkünfte einer aufgegebenen Auslandsbetriebsstätte -

  • BFH, 19.07.2017 - I R 96/15

    Steuerliches Einlagekonto

  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04

    Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner

  • BFH, 25.08.2009 - I R 95/08

    Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung

  • BFH, 28.11.2007 - I R 42/07

    "Jahresgleiche" Realisierung von nach § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetem

  • FG Hessen, 10.07.2018 - 2 K 406/16

    § 9 UmwStG, § 22 UmwStG

  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 64/09

    Musterverfahren zu Erstattung des SolZ bei Körperschaftsteuerguthaben

  • BFH, 24.02.2015 - VIII R 50/11

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

  • FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11

    Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht

  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 239/06

    Körperschaftsteuerrecht: Das steuerliche Einlagekonto und seine Verwendung

  • FG Münster, 16.09.2014 - 9 K 1600/12

    Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG

  • BFH, 25.09.2018 - I B 11/18

    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung

  • FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 17 K 1039/08

    Gesetzeslücke bei Einführung des Halbeinkünfteverfahrens

  • BFH, 29.01.2015 - I R 84/12

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im

  • BFH, 11.11.2014 - I R 46/13

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im

  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1274/04

    Vereinbarkeit von § 6 Außensteuergesetz (AStG) und § 6 AStG a.F. mit Art. 43 des

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.12.2007 - 12 V 12262/07

    Körperschaftsteuerguthaben - Auszahlungsanspruch als aktivierungspflichtiges

  • BFH, 09.12.2014 - I B 43/14

    Auswechslung des Klagegegenstands - Berichtigungsbescheid

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 3 K 157/06

    Rückbeziehbarkeit einer ertragsteuerlichen Organschaft und insbesondere der

  • FG Hamburg, 25.07.2012 - 6 K 91/11

    Ausübung des Bewertungswahlrechtes nach § 3 Abs. 1 UmwStG 2002 - Beiladung

  • FG Münster, 14.11.2012 - 10 K 3378/09

    Einbringung eines Betriebes gewerblicher Art in eine KapG im Jahr 2002

  • FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07

    Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung -

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2013 - 8 K 8289/10

    Übergangregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren nicht

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 6 K 99/06

    Wegfall des § 14 Abs. 2 AStG nicht bereits in 2000

  • FG München, 18.12.2012 - 13 K 875/10

    Verschmelzung, Übergang eines gewerbesteuerlichen Verlustvortrags, Rückbeziehung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 6 K 6245/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) der Körperschaftsteuer

  • OLG Nürnberg, 19.05.2009 - 3 U 632/08

    Steuerberaterhaftung: Schutzwirkung zu Gunsten Dritter eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 4 B 30.10

    Übergangsgeld; Stipendium für Forschungstätigkeit; Erwerbseinkommen; (kein)

  • FG München, 14.04.2010 - 9 K 680/10

    Verbleibender Verlustvortrag gemäß § 10 d Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 6

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